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Rückfall kurz nach Entlassung: Sieben Jahre Haft für Kinderschänder

Missbrauch: Der Mann hatte nur sechs Tage nach seiner Entlassung einen Rückfall.
Missbrauch: Der Mann hatte nur sechs Tage nach seiner Entlassung einen Rückfall. ©APA/Sujet
Im Wiener Straflandesgericht ist am Dienstag ein 53-Jähriger wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte sechs Tage, nachdem er bedingt aus dem Gefängnis entlassen worden war, erneut an zwei Buben sexuelle Handlungen vorgenommen.

Als er das bei zwei 14-Jährigen wiederholen wollte, stellten ihm diese eine Falle – er wurde festgenommen.

Zusätzlich wurde der 46 Mal vorbestrafte Sex-Täter von einem Schöffensenat (Vorsitz: Susanne Lehr) in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die pädophile Neigung des Mannes sei “ganz zweifellos” als höhergradige geistig-seelische Abnormität anzusehen, hatte der vom Gericht bestellte Sachverständige Karl Dantendorfer in seinem Gutachten ausgeführt. Ohne entsprechende therapeutische bzw. medikamentöse Behandlung sei “die Rückfallgefahr extrem hoch”.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Damit ist gesichert, dass der 53-Jährige auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe zeitlich unbefristet in einer Sonderstrafanstalt angehalten werden kann.

2007 wegen Missbrauchs Minderjähriger verurteilt

Der Mann war im Jahr 2007 in Innsbruck wegen geschlechtlicher Handlungen mit minderjährigen Buben zu vier Jahren verurteilt und bereits damals in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Aus dieser wurde er im Dezember 2012 vom Wiener Straflandesgericht bedingt entlassen, wobei der nunmehrige psychiatrische Sachverständige das wörtlich als “Missverständnis” bezeichnete: Die Gefängnistore hatten sich trotz einer negativen Stellungnahme der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt-und Sexualstraftäter (BEST) geöffnet. Während ein Gutachter den 53-Jährigen damals für nach wie vor gefährlich hielt, betrachtete ein zweiter seine Entlassung als gerechtfertigt, weil es bei Freigängen zu keinen Zwischenfällen gekommen sei.

Erneut Buben bei Lugner City angesprochen

Der 53-Jährige durfte am 21. Dezember seine Zelle verlassen. Am 27. Dezember sprach er bei der Lugner City zwei Minderjährige an, ob er für zehn Euro an ihnen geschlechtliche Handlungen vornehmen dürfe. Die neun und zwölf Jahre alten Buben nahmen das Geld und ließen den Mann gewähren. Als er am 2. Jänner neuerlich im Vogelweidpark auf zwei 14-Jährige zuging und wieder mit Geld lockte, lehnten diese ab, gaben aber vor, am nächsten Tag einen Freund mitzubringen, der die erwünschten Handlungen zulassen werde.

Als der Mann tags darauf den Park aufsuchte, wurde er bereits von der Polizei erwartet. Die zwei 14-Jährigen hatten diese verständigt.

Rückfall: Gutachten verabsäumt

“Der klassische Pädophile bin ich nicht, aber zu 30 Prozent hab ich’s schon. Ich such’ nicht die kleinen Buben. Die finden mich”, hatte der 53-Jährige dem Schöffensenat erklärt.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien waren in diesem Fall nicht reibungslos. Obwohl beim dokumentierten Vorleben des Kinderschänders (ihm war eine geistig-seelischen Abartigkeit bescheingt), die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens nahe liegend gewesen wäre, nahm die zuständige Sachbearbeiterin davon Abstand. Sie beantragte lediglich den Widerruf der bedingten Entlassung, ließ aber nicht prüfen, ob nicht eine neuerliche Einweisung des immerhin 46-fach Vorbestraften geboten sei.

Zudem wurden die vier Buben, die der 53-Jährige nach seiner Entlassung auf Sex angesprochen hatte, weder von der Polizei noch später im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch (sprich im Beisein des Verdächtigen) vernommen.

Buben erhielten später Zeugenladungen

Richterin Susanne Lehr bestellte schließlich mit Karl Dantendorfer einen psychiatrischen Sachverständigen, dessen Gutachten nun die neuerliche Einweisung des 53-Jährigen ermöglichte.

Zudem sorgte Lehr dafür, dass die missbrauchten Buben Zeugenladungen erhielten. Die Kinder mussten in der Verhandlung aussagen, obwohl sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine schonendere kontradiktorische Befragung gehabt hätten. Dieses Versäumnis der Staatsanwaltschaft ließ sich von der Richterin nicht mehr reparieren.

Aus Sicht des Gerichts lag vor Eröffnung der Hauptverhandlung nämlich kein umfassendes Geständnis des Angeklagten vor, da sich der 53-Jährige zur Tatseite nicht eindeutig geäußert hatte. Daher waren die Angaben der Kinder erforderlich, um einen Schuldspruch fällen zu können. Das Strafmaß: Ein siebenjähriger Freiheitsentzug.

(APA)

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