Schnifner sind zur Wahlurne gerufen

(amp) „Wählen ist wichtig“ heißt es auf der Bürgerinformation, die den Wahlberechtigten im Laurentiusdorf gemeinsam mit der Einheitsliste zugestellt wurde. Man hofft, dass möglichst viele Schnifner von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Es gibt nur einen Stimmzettel. Für eine gültige Wahl der Gemeindevertretung ist es erforderlich, neben dem Namen im runden Feld ein Kreuz anzubringen. Jeder Wähler kann Wahlwerbern, die er wählt, bis zu fünf Vorzugsstimmen vergeben, pro Wahlwerber aber höchstens zwei. Sollten mehr Vorzugsstimmen angekreuzt werden, sind alle ungültig. Am 24. Platz kann ein freier Wahlwerber, der nicht auf der Wahlliste aufscheint, mit Vorzugsstimme(n) angeführt werden. Das Wahllokal im Laurentius-Saal ist von 8 bis 11 Uhr geöffnet.
Wahlkommission für Gehunfähige
Damit auch gehunfähige oder bettlägerige Personen die Möglichkeit haben, ihr Wahlrecht auszuüben, wird eine mobile Wahlkommission eingerichtet. Wichtig ist, rechtzeitig (unter Beachtung des Postwegs) beim Gemeindeamt Schnifis eine Wahlkarte anzufordern. Die Ausstellung einer Wahlkarte ist unter Angabe des Grundes spätestens bis Mittwoch, 5. September schriftlich oder bis Freitag, 7. September 12 Uhr mündlich im Gemeindeamt zu beantragen. Die Wahlkommission ist am Wahlsonntag zwischen 9 und 11 Uhr unterwegs.
Wahl des Bürgermeisters
Der Bürgermeister wird aus der neu gewählten Gemeindevertretung gewählt. Als Bürgermeisterkandidaten werden Simon Lins und Anton Mähr die größten Chancen eingeräumt. Der Kandidat mit den meisten Vorzugsstimmen soll schlussendlich auch von der Gemeindevertretung den Vertrauensbonus erhalten. Die Wahl des Bürgermeisters und der Gemeindevorstände erfolgt bei der konstituierenden Sitzung. Diese soll möglichst auch noch im September über die Bühne gehen.