Wohnanlage mit 10 Wohneinheiten im Endspurt

Grund dafür ist die pikturesque Naturkulisse sowie auch die Infrastruktur, welche sich für eine Parzelle einer Marktgemeinde durchaus sehen lassen kann: Neben eigener Volksschule und Kindergarten lockt vor allem das Freibad Felsenau sowie die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und die Nähe zu Feldkirch, der Letze und Liechtenstein.
Die Wohnanlage, welche mit 10 Einheiten an der Spitze der Fellengattner Straße auf die Maria Ebene trifft, war seit Projektbeginn bei Anrainern stark umstritten. Diese legten Berufung ein mit der Begründung: “Das gegenständliche Bauvorhaben verletzt das Ortsbild, widerspricht dem Gesamtbebauungsplan und führt zu einer unerträglichen Verkehrsbelastung“ Soviel zu den angerissenen Themen. Alle Einsprüche wurden abgewiesen, nachdem sie amtsintern unter die Lupe genommen worden sind. Bauausschuss, Gemeindevertretung, Gemeindevorstand sowie auch die Architekten und die Landesraumplanungsstelle waren involviert. Alle gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Nachbarrechten nach dem Baugesetz sowie die diesbezüglichen Bestimmungen des Bebauungsplanes wurden bei der Projektierung aber eingehalten. Daher wurden die Vorbebhalte insgesamt als unbegründet abgewiesen. Bei der GV-Sitzung lautete dann das Ergebnis bezüglich einer Ablehnung der Berufung auf 20 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen, 3 Mitglieder der GVER waren befangen.
Die Firma I & F Immobilien GmbH als Auftraggeber freute sich, als die baubehördliche Bewilligung für die Errichtung der Wohnanlage mit 10 Wohneinheiten zu ihren Gunsten lief. Weniger freuen wird sie sich, dass sich die Penthousewohnung einfach nicht verkaufen lässt. Diese wird nun als Mietobjekt angepriesen, wie ein Plakat aus oberstem Fenster zeigt.