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Mehrnutzen durch Makler

„Der Auftrag an einen Makler soll dem Kunden einen Mehrwert bringen“, so Dr. Thomas Allgäuer
„Der Auftrag an einen Makler soll dem Kunden einen Mehrwert bringen“, so Dr. Thomas Allgäuer
Die Einschaltung eines Maklers bei Verkauf oder Kauf von Immobilien ist honorarpflichtig. Die Dienstleistung ist aber auch ihr Geld wert.

„Wer sich für ein Immobiliengeschäft an einen Makler wendet, handelt gleich wie der Steuerpflichtige, der zum Steuerberater geht.“ Auch der Steuerberater wird bezahlt, der Kunde erwartet sich aber, dass er von den Fachkenntnissen des Spezialisten profitiert. Darauf verweist der Lauteracher Immobilienmakler Dr. Thomas Allgäuer. „So, wie der Steuerberater die Steuergesetze beherrscht, weiß ein seriöser Makler Bescheid über die Marktlage. Er kann den Verkäufer ebenso beraten wie einen Käufer.“

Einmal geht es darum, den Verkäufer über den möglichen Preis für die Immobilie zu informieren. „Im Bereich von über 300.000 Euro ist die Luft derzeit ziemlich dünn. Jeder Interessent weiß, dass mit Gebühren und einigen Renovierungsarbeiten schlussendlich bis zu 400.000,- Euro zu bezahlen sind. Ein Makler mit Renommee hat eher Kontakte zu Interessenten, die für solche Investitionen in Frage kommen.“

Dr. Allgäuer, allg. beeideter u. gerichtlich zertifzierter Sachverständiger, richtet an Verkäufer und Interessenten den Appell, ihren Makler zu fordern. „Es reicht nicht, nur einige Fotos zu machen und diese samt Beschreibung und Preisangabe ins Internet zu stellen.“ Es gehört im Vorfeld abgeklärt, ob eine Liegenschaft irgendwie belastet ist, ob Grundstücke erschlossen und mit Zufahrt ausgestattet sind usw. Der Makler organisiert in Absprache mit Verkäufer und Interessenten auch die Besichtigungstermine und kümmert sich im Vorfeld um die Bonität von Interessenten. Und wenn ein Investor eine Anlegerwohnung erwirbt, so muss der Makler wissen, ob sich diese Wohnung auch wirklich gut vermieten lässt.

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