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Rechtszugang soll teurer werden

Das Ende der Kostenfreiheit im Sozialrechtsverfahren wäre ein gravierender Einschnitt.
Das Ende der Kostenfreiheit im Sozialrechtsverfahren wäre ein gravierender Einschnitt. ©dpa
Feldkirch - Gesetzesentwurf: Kostenfreiheit für Sozialrechtsverfahren soll abgeschafft werden.

„Wir finden diese überfallsartige Vorgangsweise des Justizministeriums sehr befremdend“, meint der Vorarlberger AK-Direktor Rainer Keckeis zum bekannt gewordenen Entwurf für das Gerichtsorganisationsgesetz und andere Regelungen, „der offenbar still und heimlich ohne Begutachtung durchgepeitscht werden soll. Er sieht zum Nachteil vieler Bürger Änderungen bei der Gerichtsorganisation und bei den Gerichtsgebühren vor“.  

Wichtigste Änderungen

Die wichtigsten der im Entwurf vorgesehenen Änderungen sind: » Aufhebung der Kostenfreiheit für das Sozialrechtsverfahren. » Die Anhebung der Streitwertgrenze für das bezirksgerichtliche Verfahren von jetzt 10.000 Euro auf 25.000 Euro. » Die Abschaffung der sogenannten Gerichtstage. Und Keckeis weiter zu den VN: „Gerade der gebührenfreie Gerichtszugang in Sozialrechtsverfahren galt immer als besonders wichtige sozialpolitische Errungenschaft. Allein in der ersten Instanz hätte die Vorarlberger Bevölkerung ab 1. Juli 2012 pro Jahr rund 180.000 Euro zusätzliche Gerichtsgebühren zu bezahlen, wenn sie ihre Rechte bei einem Arbeitsunfall, bei einer Invaliditätspension oder bei einem anderen sozialrechtlichen Problem durchsetzen will.

Sozial Schwache betroffen

Skandalös sei in diesem Zusammenhang, dass dieses Gesetz ohne die vorgeschriebene Begutachtung verabschiedet werden soll und dass davon praktisch ausschließlich gesundheitlich beeinträchtigte Menschen mit geringen Einkommen zur Kasse gebeten würden. Das sei in höchstem Maße unsozial. Dasselbe treffe auch auf die Streichung der Gerichtstage zu. Diese Gerichtstage, nicht zu verwechseln mit den Amtstagen, haben aber in Vorarlberg eine relativ geringe Bedeutung. Wichtig sind sie aber in den anderen Bundesländern. „Eine massive Veränderung kommt auf die Bevölkerung auch durch die Erhöhung der Streitwertgrenzen bei den Bezirksgerichten auf 25.000 Euro zu. Damit werden viele Verfahren vom bisher zuständigen Landesgericht zu den Bezirksgerichten verschoben. Also genau auf jene Gerichte, die weitgehend abgeschafft werden sollen“, kritisiert Keckeis abschließend.

(VN-ee)

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