Tödlicher Streit am Donaukanal: Mordanklage gegen Wiener

Der brutale Todesfall ereignete sich am späten Abend des 1. Mai 2011. Der damals 19-jährige Täter soll den neuen Freund seiner Ex-Freundin mit Gewalt zum Alberner Hafen gebracht, den 25-jährigen Michael F. dort malträtiert und schließlich im Donaukanal ertränkt haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Wien Anklage wegen Mordes erhoben.
Täter “zurechnungsfähig, aber gefährlich”
Zusätzlich wird die Unterbringung den Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt, da der Psychiater Karl Dantendorfer den Mann, der die Sschreckenstat am Donaukanal begangen haben soll, zwar für zurechnungsfähig, aber derart gefährlich hält, dass ohne diese Maßnahme laut Gutachten neuerliche Straftaten mit schweren Folgen zu befürchten sind. Die Anklage ist bereits rechtskräftig, auch ein Prozesstermin steht bereits fest. Mit dem Fall wird sich am 22. Dezember ein Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Norbert Gerstberger befassen.
Details zum Todesfall am Donaukanal
Der 20-Jährige hatte am 1. Mai gegen Mittag zufällig seine Ex-Freundin in Begleitung ihres neuen Freundes getroffen. Er fuhr daraufhin zurück in seine Wohnung, zog sich eine schwarze Hose, schwarze Sportschuhe und eine ebenfalls schwarze Pelzjacke an, steckte eine Gaspistole ein und begab sich vor die Wohnung der jungen Frau, wo er die beiden vermutete. Von einer Parkbank aus beobachtete er stundenlang das Fenster seiner Ex-Freundin.
Gegen 23:00 Uhr verließ Michael F. die Frau. Als er sein Auto aufsperren wollte, trat der 20-Jährige von hinten an ihn heran, wobei der 25 Jahre alte Verkäufer die im Hosenbund steckende Gaspistole wahrnahm. Der 20-Jährige zwang den erschrockenen Mann, ins Auto zu steigen, setzte sich selbst in den Fonds und forderte Michael F. auf, zum Donaukanal im Bereich Alberner Hafen zu fahren.
Dort angelangt, musste Michael F. aussteigen. Der 20-Jährige dirigierte den gehbehinderten Elektronik-Verkäufer gegen Mitternacht von der Straße weg in Richtung des Donaukanals. Am dicht bewaldeten Donauuferbereichs war es zu diesem Zeitpunkt bereits stockdunkel.
Situation am Donaukanal eskalierte
Wie Marcus Januschke, der Verteidiger des 20-Jährigen, am Dienstag erklärte, habe sein Mandant den Nebenbuhler “zur Rede stellen wollen”. Beim Eintreffen am Donaukanal sei die Situation “noch in keinster Weise bedrohlich gewesen”. Der 20-Jährige habe keine Tötungsabsicht gehabt, sondern das Gespräch gesucht: “Dann hat sich die Situation aufgeschaukelt und das Gespräch ist irgendwie eskaliert.”
Laut Anklage wollte Michael F. “vom Angeklagten wegkommen”, worauf ihm dieser die Gaspistole auf den Kopf schlug. Michael F. stürzte zu Boden und begann um Hilfe zu schreien. Da es dem Angreifer nicht gelang, ihm den Mund zuzuhalten, würgte er ihn. Doch der 25-Jährige konnte sich aus diesem Griff befreien, worauf ihm sein Gegner aus einer Entfernung von maximal 20 Zentimetern mehrmals mit der Gaspistole in den Kopf schoss.
Täter verletzte Opfer schwer mit Stein
Im Anschluss trat der beschäftigungslose junge Mann dem Schwerverletzten mehrmals mit den Füßen gegen den Kopf, holte dann einen 25 bis 30 Kilogramm schweren Stein und ließ ihn aus einer Höhe von einem Meter auf den Kopf des stöhnenden Opfers fallen.
Was weiter geschah, liest sich in der Anklageschrift folgendermaßen: “Der Schlag mit dem Stein führte jedoch nicht zu der erwarteten tödlichen Verletzung, worauf er (der Angeklagte, Anm.) Michael F. an seinen Beinen erfasste und etwa 30 Meter die Uferböschung hinab zum Donaukanal zog, wo er den Kopf des Michael F. unter Wasser tauchte, indem er sich auf seinen Hinterkopfbereich kniete.
Am Donaukanal ertränkt
Nach geraumer Zeit, als er annahm, dass Michael F. tot sei, verlagerte er sein Gewicht und stand auf, woraufhin Michael F. den Kopf aus dem Wasser riss und nach Luft rang. Sodann drückte der Angeklagte den Kopf des Michael F. neuerlich für einen Zeitraum von mindestens zehn Minuten unter Wasser, bis sich Michael F. nicht mehr bewegte und er weder an dessen Handgelenk noch im Brustbereich den Puls ertasten konnte.”
Der 20-Jährige stieß den Leblosen in die Strömung, der Körper wurde im Donaukanal weggetrieben. Die Leiche wurde erst am 16. Mai in Bratislava angeschwemmt. Nach seiner Festnahme hatte der Angeklagte ein Tatsachengeständnis abgelegt. Diese Verantwortung wird er auch in der Verhandlung aufrechterhalten, so Verteidiger Januschke: “Mein Mandant bedauert zutiefst, was geschehen ist. Er würde das am Liebsten ungeschehen machen. Das Gericht wird sich davon überzeugen können.” Der Prozess am 22. Dezember wird Klarheit bringen, welche Konsequenzen die grausame Mordtat am Donaukanal haben wird.