Der Vorhabensbericht mit dem Vorschlag der Anklagebehörde, ob gegen Geiger Anklage wegen Amtsmissbrauchs bzw. Verrat eines Amtsgeheimnisses erhoben oder das Verfahren eingestellt wird, soll spätestens Anfang kommender Woche dem Justizministerium zukommen. Dort muss dieses Vorhaben genehmigt werden.
Der mittlerweile suspendierte Kriminalist soll dem Chef eines Rotlicht-Etablissements, mit dem ihm eine private Bekannt- bzw. Freundschaft verband, Tipps gegeben und in zumindest einem Fall eine unmittelbar bevorstehende Razzia verraten haben. Gegen den Sauna-Betreiber und sein Umfeld sind Voruntersuchungen wegen grenzüberschreitenden Prostitutionshandels, Zuführung zur Prostitution und Zuhälterei anhängig. Die Vorwürfe gegen Geiger, die von diesem zurück gewiesen werden, basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen einer Telefonüberwachung und Observationen.
Im Hinblick auf ihre Brisanz ist die Causa Geiger berichtspflichtig”: Die Oberstaatsanwaltschaft und in weiterer Folge das Justizministerium müssen dem Vorschlag des weisungsgebundenen Staatsanwalts grünes Licht” erteilen. Die Entscheidung darüber dürfte zwei bis drei Wochen nach Einlangen des Berichts fallen.
Experten gehen hinter vorgehaltener Hand davon aus, dass Geiger mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht gestellt wird. Im Hinblick auf die Wellen, die diese Sache geschlagen hat, sei es unerlässlich, die bestehenden Vorwürfe in jedem Fall von einem unabhängigen Gericht prüfen zu lassen. Sollte die Anklagebehörde die Anzeige formell zurücklegen, würde Geigers Ruf beschädigt bleiben. Ein Prozess und ein möglicher Freispruch könnten ihn demgegenüber rehabilitieren, heißt es in Justizkreisen.