Es war bereits die Berufungsverhandlung, die nun stattfand. Im ersten Durchgang war der Ex-Austrianer zu einer Strafe von 60.000 Euro verurteilt worden – Buße für schwere Gesichtsverletzungen, die sein Kontrahent am 26. Mai 2005 davongetragen hatte. Didulica war dem Rapidler mit gestrecktem Bein entgegen gesprungen.
Sowohl Didulica als auch die Staatsanwaltschaft waren mit dem Ersturteil unzufrieden. Die Anklage ging davon aus, dass der damalige Torwart mit voller Absicht gehandelt hat.
“Kein Verbrecher”
“Ich bin kein Verbrecher. Ich bin ein Fußballer, der alles für sein Team … gibt”, sagte der Angeklagte.
Statt der maximal möglichen drei Jahre Haft fasste er nun einen Freispruch aus. Platz- und Prozess-Gegner Lawaree wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen.