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Obdachlosen-Mord: Für 19-Jährigen "ein Unfall"

Der junger Deutsche ist nun vernehmungsfähig. Am Donnerstag, 22. November, besucht ihn die Untersuchungs-Richterin. Er bestreitet eine Tötungsabsicht. Die Haft will er für ein Medizinstudium nutzen.

Der 19-jährige Deutsche, der Ende August in einer Sozialunterkunft in Wien-Rudolfsheim einen 49 Jahre alten Obdachlosen erschlagen und aufgeschlitzt hatte, wird morgen, Donnerstag, erstmals von der U-Richterin eingehend zum Tathergang einvernommen. “Er ist derzeit vernehmungsfähig. Er dürfte auf die Medikamente, die er in der Justizanstalt Göllersdorf bekommt, gut ansprechen”, berichtete Philipp Winkler, der Anwalt des 19-Jährigen, am Mittwochnachmittag der APA.

Winkler selbst hatte am vergangenen Montag erstmals Gelegenheit, mit dem seit mehreren Jahren psychisch auffälligen jungen Mann – er soll u. a. an einer schizoaffektiven Psychose leiden – in der Haftanstalt ein längeres Gespräch zu führen. Dabei versicherte ihm dieser, keine Tötungsabsicht gehabt zu haben, bestätigte Winkler einen Bericht in der aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins “News”.

Der Darstellung des Deutschen zufolge soll es zwischen den beiden Männern in dem Heim zu einem Streit gekommen sein, weil der 49-jährige den Jüngeren bestohlen und dies abgestritten habe. Im Zuge der Auseinandersetzung habe er den um 30 Jahre älteren Mann erschlagen. “Er sagt, es war ein Unfall”, so der Anwalt. Der 49-Jährige sei bei dem Handgemenge rücklings umgefallen und habe sich dann nicht mehr gerührt.

Den Entschluss, die Leiche zu öffnen, habe sein Mandant gefasst, “um diese medizinisch zu untersuchen”, so Winkler. Dieser sei immer schon an Medizin interessiert gewesen, wolle in Haft mit dem Studium beginnen und später Arzt werden.

Der 19-Jährige bestreitet, Teile der Leiche gegessen zu haben. Er habe seiner Schilderung nach “wissen wollen, wie es drinnen in uns ausschaut” und deswegen Organe und das Gehirn entnommen. Diese hätte er “nur angeschaut”.

Ob der Kannibalismusverdacht, der zunächst nicht ausgeschlossen worden war, tatsächlich zu Unrecht besteht, muss das an sich überfällige Gutachten eines Gerichtsmediziners klären. Im Wiener Straflandesgericht rechnet man damit, dass dieses “auf jeden Fall noch vor Weihnachten” vorliegen wird, wie am Mittwoch zu erfahren war.

Ausständig ist auch noch das psychiatrische Gutachten, von dem entscheidend abhängen wird, wie die Justiz mit dem 19-Jährigen weiter vorgeht: Mit einer Mordanklage ist nur dann zu rechnen, wenn der Sachverständige dem jungen Mann Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt und damit Schuldfähigkeit bescheinigt. Sollte der Psychiater befinden, dass der 19-Jährige in Folge seiner Erkrankung nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, wäre dies ein Schuldausschließungsgrund. Der Staatsanwalt könnte dann nur die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen, aber keine strafrechtliche Verurteilung verlangen.

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