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Mordprozess: Steinmetzhelfer vor Geschworenen geständig

Nach einem Friedhofsbesuch hatte er seiner Freundin den Hals durchgeschnitten. Seine Erklärung: „Wollte, dass a Ruh’ is’!“

„Ich wollte, dass a Ruh’ is’! Das ganze Streiten is’ mir scho so auf die Nerv’n gangen“, erklärte am Dienstag ein 48-jähriger Steinmetzhelfer im Wiener Straflandesgericht, wo er sich wegen Mordes vor Geschworenen (Vorsitz: Katja Bruzek) zu verantworten hatte. Der Mann hatte in seiner Wohnung in Wien-Landstraße seiner Freundin mit einem Küchenmesser den Hals durchgeschnitten, nachdem er von einem berufsbedingten Friedhofsbesuch – er hatte eine Grabstelle herzurichten – heimgekommen war.

Die Beziehung zu der um zwei Jahre jüngeren Frau war geprägt von Alkohol und Gewalttätigkeiten. „Täglich 10 bis 15 Bier und a paar Kräuterliesl und Jägermeister“, gab der 48-Jährige auf die Frage nach seinen Trinkgewohnheiten an. Im Rausch soll er öfters handgreiflich geworden sein. Seine dem Alkohol ebenfalls zugeneigte Freundin dürfte außerdem seine latent vorhandene Eifersucht aufgestachelt haben, indem sie ein offenbar recht inniges Verhältnis mit einem gemeinsamen Bekannten pflegte.

Am 28. April 2007 um 21.18 Uhr meldete sich die 46-Jährige beim telefonischen Notruf der Polizei und bat um einen Streifenwagen. Ihr Freund sei „verrückt geworden“, habe „ein Messer in der Hand“, berichtete die Frau. „Mein Leben ist gefährdet“, betonte sie.

Zehn Minuten später war sie tot. Als die Funkstreife am Tatort eintraf, begegneten die Beamten im Stiegenhaus dem 48-Jährigen, der sie wissen ließ: „Ich hab’ an Blödsinn g’macht. Droben liegt die Hinige!“ Dann ließ er sich widerstandslos festnehmen.

Wie Gerichtsmediziner Daniele Risser nun darlegte, hatte der Mann versucht, seinem Opfer den Kopf abzuschneiden. Er dürfte sie zunächst mit mehreren Schlägen ins Gesicht zu Boden befördert haben. Dann fügte er ihr mit dem Messer mit einer Klingenlänge von 33 Zentimeter „Sägeverletzungen“ (Gutachten) am Hals zu. „Er wollte ihr den Kopf abschneiden, scheiterte aber an der Wirbelsäule. Den Hals durchschnitt er ihr in der klaren Absicht, ihr Leben auszulöschen“, hieß es in der Anklageschrift.

Der Angeklagte legte ein Geständnis ab. Der Bluttat sei ein tagelanger Streit vorausgegangen. Er habe sich „in den Alkohol flüchten wollen“, was ihm jedoch nicht gelungen sei. Worum es in der Auseinandersetzung ging, wollte er nicht sagen: „Ich will nicht drüber reden.“ Möglich, dass er davon ausging, seine Freundin betrüge ihn.

Schließlich sei es zu einer „Rangelei“ gekommen, er habe sie mit dem Messer „einschüchtern“ wollen, stellte der Angeklagte fest. Was dann passiert sei, wisse er nicht mehr: „Ich kann mich an nix mehr erinnern.“


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