Zertrümmerter Schädel mit Gehirnaustritt beschreibt die Gerichtsmedizin Innsbruck die Verletzung der 16-jährigen getöteten Jelena P. Der Verteidiger des 20-jährigen tatverdächtigen Kochs, Mag. German Bertsch, hat dieses Ergebnis des gerichtsmedizinischen Gutachtens bereits erwartet. Für ihn ist daraus aber nicht abzuleiten, dass sein Mandant lügt. Bertsch sieht entscheidende Fragen nach wie vor offen.
Schlaftabletten
Die juristisch günstigste Variante für den 20-jährigen Koch wäre Körperverletzung mit tödlichem Ausgang. Eine Möglichkeit, die für den Verteidiger durchaus zur Debatte steht. Ich muss meinem Mandanten jedes Wort aus der Nase ziehen, er braucht Tabletten, um zu schlafen, aber er bleibt dabei, dass er das Mädchen niemals töten wollte, so Bertsch. An seiner Verteidigung beteilige sich der junge Mann, der laut Bertsch aus sehr schwierigen Verhältnissen kommt, kaum. Um was es bei dem verbalen Streit zwischen dem Koch und seiner Berufsschulkollegin Jelena inhaltlich ging, weiß der Anwalt, will darüber im Sinne seines Mandanten keine Auskunft geben. Das Gutachten ist für ihn unvollständig. Deshalb wird er einen Antrag auf Ergänzung stellen. Ich bin kein Mediziner und vielleicht sind es dumme Fragen, aber sie gehören abgeklärt, so Bertsch.
Zweifel angebracht
Unbeantwortet ist für ihn beispielsweise, warum überall in der Wohnung so viel Blut von Jelena verteilt war, ob sie sich nach dem Schlag somit noch bewegen konnte. Möglicherweise ist es auch bei der vorliegenden Verletzung denkbar, dass Jelena wie von meinem Mandanten beteuert noch auf dem Sofa gesessen ist und gelebt hat. Der Koch gibt an, Jelena sei nach der Attacke mit der Bratpfanne still, aber nicht benommen gewesen. Warum die 16-Jährige bei ihrem Auffinden zudem nackt war, dazu gibt es keine offizielle Auskunft. Der Feldkircher Anwalt will außerdem wissen, wie lange Jelena nach dem Schlag noch gelebt hat. Dragan M. bleibt jedenfalls dabei, dass Jelena noch lebte, als er fünf Minuten später die Wohnung verließ. Wenn ich das viele Blut gesehen hätte, hätte ich die Rettung gerufen, versichert der U-Häftling seinem Anwalt. Die Version des Verdächtigen halten Ärzte nach dem vorliegenden Obduktionsbericht allerdings für sehr unwahrscheinlich: Mit zertrümmertem Schädel in Zusammenhang mit Hirnaustritt bleibt man sofort bewusstlos liegen oder ist gleich tot. Sich noch aufs Sofa zu setzen, ist jedenfalls ausgeschlossen, so ein erfahrener Arzt auf VN-Anfrage.