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Zufahrt nur noch mit Plakette

Im Nachbarland Baden-Württemberg werden zum 1. März 2008 Umweltzonen ausgewiesen: Zufahrt auch für ausländische Fahrzeuge nur noch mit Umweltplakette erlaubt. Bestellformular - Feinstaubplaketten [427KB]

Zum 1. März 2008 werden im benachbarten Baden-Württemberg wegen zu hoher Feinstaubwerte so genannte Umweltzonen eingerichtet. Danach bleibt Fahrzeugen ohne eine sichtbar an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebrachte Umweltplakette die Zufahrt in Stuttgart, Mannheim, Ludwigsburg, Leonberg, Tübingen, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd und Ilsfeld versperrt. Die Regelung gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Darauf wies das Umweltministerium Baden-Württemberg heute (28. Februar 2008) in einer Pressemitteilung hin.

Von Fahrverboten in den Umweltzonen sind ältere Fahrzeuge mit veralteter Ab-gastechnik betroffen. Umweltplaketten können dagegen Benzinfahrzeuge mit einem geregelten Katalysator sowie Dieselfahrzeuge, die mindestens die europäische Abgasnorm EURO 2 erfüllen, erhalten. Die Plaketten können gegen Vorla-ge der Fahrzeugpapiere in den über 5.600 Ausgabestellen in Baden-Württemberg wie auch im gesamten deutschen Bundesgebiet erworben werden. Zu den Ausgabestellen zählen: Kfz-Werkstätten, die amtliche Abgasuntersuchungen durchführen, Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA und GTÜ sowie die behördli-chen Zulassungsstellen. Die Kosten der Plakette liegen beim Erwerb in Baden-Württemberg zwischen fünf und zehn Euro. Umweltplaketten können außerdem über das Internet bezogen werden: www.tuev-sued.de/feinstaubplaketten-versand

 (Kosten inklusive Versand: 15 Euro). Ab der ersten Märzwoche wollen außerdem die Prüforganisationen DEKRA www.dekra.de/umweltzonen und GTÜ (http://feinstaub.gtue.de/international/) eine Internetbestellmöglichkeit einrichten. Zahlreiche Hotels in den Umweltzonen bieten als Service die Übersendung einer Umweltplakette zusammen mit der Hotelreservierung an.

Kontrollen finden durch die Polizei im Rahmen der routinemäßigen Verkehrsüberwachung statt. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 40 Euro geahndet werden. In den ersten vier Wochen nach Einführung der Um-weltzonen soll nach Angaben des Umweltministeriums insbesondere für auswärti-ge Fahrzeuge jedoch die Information und Ermahnung im Vordergrund stehen.

Nach der EU-Luftqualitätsrichtlinie gilt für den gesundheitsschädlichen Feinstaub (PM10) ein Tageswert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Wird dieser Wert an mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten, müssen Aktionspläne ausgearbeitet werden, die einen wirksamen Beitrag zur Verminderung der Schadstoffbelastung und zum Gesundheitsschutz der Menschen leisten. Die Ausweisung von Umwelt-zonen in Verbindung mit Fahrverboten für Fahrzeuge mit veralteter Abgastechnik ist in zahlreichen Aktionsplänen ein zentraler Baustein. In Baden-Württemberg wurde im vergangenen Jahr an jeder zweiten von landesweit 29 straßennahen Messstellen eine Überschreitung der Grenzwerte an mehr als den zulässigen 35 Tagen registriert. Im kommenden Jahr ist wegen der anhaltend hohen Feinstaubwerte mit der Ausweisung weiterer Umweltzonen zu rechnen.

In Deutschland wurden bereits zu Jahresbeginn in den Städten Köln, Hannover und Berlin Umweltzonen ausgewiesen.

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