Wie das Ressort am Mittwoch mitteilte, erhebe darüber hinaus auch noch die Bundesheer-Beschwerdekommission. Eine Klärung der Verschuldensfrage sei “ausschließlich Aufgabe der Staatsanwaltschaft”.
Was technische Gutachten des Bundesheeres angehe, sollen auf einem Truppenübungsplatz noch fünf jener Nebelgranaten gezündet werden, die auch am Übungsplatz in Korneuburg zum Einsatz gekommen sind. Dies werde dann der Fall sein, “wenn die gleichen meteorologischen Bedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Wind) wie am 22. Jänner 2009 herrschen, da nur so ein annähernd vergleichbares Ergebnis erzielt werden kann”, hieß es in einer Aussendung.
Eine endgültige Beurteilung der Entwicklung des künstlichen und natürlichen Nebels am Übungsplatz werde den zivilen Sachverständigen vorbehalten bleiben. Hiezu gebe es unterschiedliche Messergebnisse bzw. Zeugenaussagen. Dies werde – ebenso wie die Verschuldensfrage – durch die Staatsanwaltschaft zu klären sein.
Fest stehe, “dass die heeresinternen Sicherheitsbestimmungen für den Einsatz von Knall-, Markier- und Signalmunition nicht in vollem Umfang eingehalten wurden”. Dass die notwendigen Gefahrenzonen unterschritten wurden, habe sich im Rahmen der Untersuchungen bekräftigt. Der Garnisonsübungsplatz Korneuburg wurde laut Ministerium “auf Dauer für die Verwendung von Nebelhandgranaten gesperrt” bzw. würden derzeit alle militärischen Übungsplätze auf ihre Benützungsordnungen untersucht.
Nach Recherchen der ORF-Sendung “Thema” soll die A22 “vom Zündpunkt der Nebelhandgranaten an einer Stelle sogar nur 90 Meter weit entfernt” gewesen sein. Auch das vom Bundesheer vorgelegte meteorologische Gutachten scheine widerlegt zu sein. Die Expertise der Wetterberatungsstation des Fliegerhorsts Langenlebarn spreche von Wind aus Nordost bis Ost – also weg von der Fahrbahn – mit bis zu fünf km/h pro Stunde zum Zeitpunkt des Unglücks. Ein “Thema” vorliegendes Gutachten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik in Wien, “so wie es auch der Polizei vorliegen sollte”, zeige hingegen “Wind auch aus südwestlicher Richtung, also in Richtung Autobahn”. Aufnahmen der Überwachungskamera einer Raststation unmittelbar am Unfallort würden zeigen, dass um 18.54 Uhr – wenige Minuten vor der Karambolage – plötzlich dichter Nebel aufziehe.