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Schritt für Schritt besser verankert

Das Kunstförderungsgesetz kommt in die Gänge. Eine kleine Nachjustierung wird dennoch gefordert.

35 Millionen Euro beträgt das gesamte Kulturbudget des Landes Vorarlberg, etwas weniger als die Hälfte davon, um die 16 Millionen Euro, kommen in jenen Topf, aus dem sichtbare Kultureinrichtungen wie Museen, Kunsthäuser, Theater, Orchester und einzelne Kulturschaffende gefördert bzw. Kunstankäufe getätigt werden. Die Summe ist nicht groß, die Verteilung erfolgt nach Förderungsrichtlinien und soll möglichst transparent sein. Das neue Kulturförderungsgesetz (das alte ist über dreißig Jahre alt) soll dies gewährleisten und die Kunst im Land besser verankern. Und dem entspricht das neue Gesetz offensichtlich auch, denn während der nun abgelaufenen Begutachtungsfrist sind nur wenige Verbesserungsvorschläge im Amt der Landesregierung eingegangen. Landesstatthalter Markus Wallner führt dies darauf zurück, dass der Inhalt bereits während der Erstellungsphase breit diskutiert wurde.

Innovationen

Neben der Besetzung von Beiräten und Kunstkommissionen hakt die IG-Kultur als Vertreter der Kulturschaffenden etwa bei der Einreichungsfrist von Anträgen, bei den Begründungen im Fall von Ablehnungen sowie bei den Mehrjahresförderungen nach und trifft damit einen Punkt, der Innovationen bringen würde. Nach Beispielen in anderen Bundesländern geht es dabei um die Bewilligung von Dreijahresförderungen, die vor allem jenen Einrichtungen, die Angestellte haben (zu nennen wären etwa der Spielboden Dornbirn oder das Bregenzer Theater Kosmos) mehr Planungssicherheit bieten. Den Fallstrick, dass die Summe innerhalb der drei Jahre nicht angehoben werden könnte, sieht IG-Kultur-Chefin Juliane Alton als nicht existent. Sie drängt zudem auf kürzere Entscheidungsfristen und die Vorsprechmöglichkeit von Antragstellern im Rahmen von Kommissionssitzungen. Augustin Jagg, Leiter des Theaters Kosmos, würde eine Mehrjahresförderung nicht nur im Hinblick auf die erhöhte Planungssicherheit begrüßen, sondern auch als deutliches Signal in Richtung Bund, der Förderungsnehmer jährlich mit einem aufwändigen Antragsprozedere konfrontiert. Das Vorarlberger Kulturförderungsgesetz kommt demnächst in den Landtag und soll im Juli in Kraft treten.

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