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Geld verspielt: Bande überfiel Wiener Hotels

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Vier Freunde trafen sich fast täglich in einem Wettlokal in Wien-Ottakring. Mit Vorliebe setzten sie auf Fußballwetten, das richtige Ergebnis errieten sie allerdings fast nie. Als sie kein Geld mehr hatten, entschlossen sie sich zu bewaffneten Raubüberfällen. Am Montag gab es im Wiener Straflandesgericht ein böses Erwachen. Die jungen Männer im Alter zwischen 20 und 25 Jahren wurden zu unbedingten Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und sechs Jahren verurteilt.

Für zwei von ihnen dürfte noch einiges an Strafe dazukommen: Ein Bankraub, den die beiden ebenfalls zu verantworten haben, ist Gegenstand eines separaten Verfahrens.

Die inkriminierten Überfälle hatten sich innerhalb von nur vier Wochen abgespielt. Am 13. Dezember 2008, als sie wieder Pleite waren, setzten sich zwei aus dem Quartett kurzerhand in ein Auto und steuerten ein Stundenhotel in Wien-Landstraße an. Mit dunklen Schals und Wollhauben maskiert sowie einer Gaspistole bewaffnet, erbeuteten die beiden knapp 2.000 Euro. Der Nachtportier hatte ihnen, eingeschüchtert von der täuschend echt aussehenden Waffe, die Handkassa überlassen.

Weil der Raub so tadellos funktioniert hatte, sollte es am 22. Dezember im selben Hotel zu einer “Neuauflage” kommen. Nun waren allerdings zwei Portiere anwesend, so dass sich die Täter, die diesmal zu dritt erschienen waren, ihr Vorhaben nicht in die Tat umzusetzen trauten.

Erfolgreicher verliefen ein Überfall auf ein anderes Hotel am 29. Dezember sowie auf eine Transportfirma am 12. Jänner. Diese wurde deshalb ausgesucht, weil das Unternehmen einem der Angeklagten wenige Tage vorher das Auto abgeschleppt hatte. Er wollte sich dafür “rächen”, wie er nun dem Gericht darlegte.

Den durchwegs Beschäftigungslosen – lediglich einer von ihnen hatte eine Arbeit – ging es darum, rasch wieder zu Geld zu kommen, um weiter spielen zu können. Einer von ihnen gab vor Gericht zu: “Ich wollte auch auf Urlaub fahren.”

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin behielt sich vorerst Rechtsmittel vor.

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