Wer Silvesterraketen abschießt muss wissen, dass es dabei gewisse Regeln zu beachten gilt. Praktisch alle Knallkörper, die unter der Bezeichnung Kleinfeuerwerk rund um Silvester angeboten werden, gehören der Feuerwerksklasse II an. Das Abfeuern dieser ist in Städten und Orten nur dann gestattet, wenn es dafür eine Freigabe des Bürgermeisters gibt, darauf wies das Bundesgremium des Eisen- und Hartwarenhandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) am Donnerstag in einer Presseaussendung hin.
Aber auch dann dürfen Feuerwerkskörper nicht überall abgeschossen werden, vor allem nicht in geschlossenen Räumen. Außerdem müsse auf Krankenhäuser, Altersheime, Kirchen etc. Rücksicht genommen werden. Mit Feuerwerks- und Knallkörpern darf niemals auf Menschen gezielt werden, bereits gezündete Feuerwerkskörper dürfen nicht in Händen gehalten werden.
Auch kleinste Feuerwerkskörper dürfen nur entsprechend der Gebrauchsanweisung verwendet werden, sagte Branchensprecher Jürgen Siegert. Entschieden distanziert zeigte sich Siegert von bedenklichen Importen etwa aus dem asiatischen Raum, vielmehr setze man weiterhin auf Qualität und Beratung. Der Fachhandel gibt Informationen darüber, wie und wo Feuerwerkskörper zu verwenden sind.