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Sieben Jahre Haft für den "fleißigsten" Räuber Wiens

Gericht verhängte sieben Jahre Haft
Gericht verhängte sieben Jahre Haft ©bilderbox.at
Wegen Mietrückständen delogiert, kein Geld für Frau, Kind und Hotel: Ein 38-jähriger Wiener verübte zehn Raubüberfälle innerhalb von 17 Tagen, weil er Geld brauchte: "I hab ka andere Lösung g'fund'n."

er bis dahin unbescholtene Mann überfiel innerhalb von 17 Tagen acht Trafiken, ein Postamt und eine Bank. Am Freitag wurde er im Straflandesgericht rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilt.

“I war in aner Notsituation”, machte der Angeklagte im Grauen Haus geltend. Drei Monate habe er von der Firma, bei der er als Bauarbeiter beschäftigt war, kein Geld bekommen. Um nicht auf der Straße zu landen, übersiedelte er in ein Hotel, nachdem ihm seine Wohnung infolge der Mietrückstände gekündigt worden war. Das Hotel kam auf Dauer zu teuer, so dass er den Entschluss fasste, sich mit einem Spielzeugrevolver das dringend benötigte Bare zu beschaffen.

Zwischen 30. September und 15. Oktober 2009 hielt der gelernte Fliesenleger die Polizei in Atem: “I hab ka andere Lösung g’fund’n. Es war ka Sucht, es hat net Spaß g’macht.” Vier der Coups glückten, wobei er insgesamt rund 11.000 Euro erbeutete. In den anderen Fällen verweigerten die Trafikanten die Herausgabe ihrer Einnahmen bzw. verließ den Täter der Mut, weil Alarm ausgelöst wurde.

Der 38-Jährige war sehr darauf bedacht, dass seine Ehefrau nicht mitbekam, womit er zuletzt Geld verdiente: “I hab g’hofft, dass i net erwischt werd’ und normal leben kann.” Mit der Beute wurden hauptsächlich Babynahrung und Windeln gekauft: “I selber brauch net viel.”

Das Ende seiner kriminellen Laufbahn kam, als er eine Volksbank-Filiale in der Hellwagstraße in Wien-Brigittenau ausrauben wollte. Der 38-Jährige zwang eine Angestellte, mit ihm den Tresorraum aufzusuchen. Als er mit der Beute flüchten wollte, stürzten sich der Filialleiter und ein weiterer Bankangestellter auf ihn, warfen ihn zu Boden und hielten ihn bis zum Eintreffen der Polizei in Schach.

Mit der über ihn verhängten Strafe war der Angeklagte einverstanden. “Wenn ma was anstellt, wird ma g’straft”, kommentierte er das Urteil.

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