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Was sind eigentlich Betriebskosten

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Unter Betriebskosten versteht man den Betrag, der dem Wohnungsbesitzer monatlich vorgeschrieben wird.

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) spricht in diesem Zusammenhang von „Aufwendungen“ oder „Bewirtschaftungskosten“. Im Gegensatz zum Mietrechtsgesetz enthält das WEG keine genaue Aufzählung.

Das WEG orientiert sich daher am Mietrechtsgesetz und verrechnet als Betriebskosten:

  • Wasser-/Abwassergebühr
  • Kehrgebühren für die Rauchfangkehrung
  • Müllabfuhr
  • Schädlingsbekämpfung
  • Stiegenhaus- und Hofbeleuchtung
  • diverse Versicherungen (Feuer-, Haftpflicht-, Leitungswasserschaden-, Sturmschaden-, Glasbruchversicherung)
  • Hausbetreuungskosten
  • öffentliche Abgaben (z.B. Grundsteuer)

Zusätzliche Kosten können sein:

  • Rechtsanwaltskosten, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft klagt oder geklagt wird
  • Bankspesen für die Führung des Kontos der Wohnungseigentümergemeinschaft.
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