Tierschützer-Protest: Transparent auf der Votivkirche

Gefordert wird eine Änderung des Paragrafen 278a sowie eine Reform des geplanten Terrorismuspräventionsgesetzes.
Der 2008 geschaffene Paragraf 278a des Strafgesetzbuches stellt die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation unter Strafe. Wer sich an einer Organisation beteiligt, in deren Rahmen “schwerwiegende Strafbare Handlungen” gegen Leib, Leben oder Vermögen Dritter geplant werden, muss also mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft rechnen. Strafbar ist schon die Mitgliedschaft in der Organisation, ohne dass den Angeklagten eine konkrete Straftat nachgewiesen werden muss.
Was ursprünglich als Maßnahme gegen mafiöse Netzwerke gedacht war, geriet nun allerdings zur Handhabe gegen mutmaßlich radikale Tierschützer. Sieben von ihnen wurden Anfang März wegen angeblicher Sachbeschädigungen und Drohungen (u.a. gegen die Modekette Kleider-Bauer) angeklagt, für die im Prozess bisher aber keine Sachbeweise vorgelegt wurden. Sechs weitere Tierschützer stellte die Staatsanwaltschaft wegen der bloßen Mitgliedschaft in einer angeblichen “kriminellen Organisation” vor Gericht.