"Republiksvertrag" mit Philharmonikern aufgelöst
Der “Pauschalbetrag” des Bundes fließt damit künftig nicht mehr an den Verein der Wiener Philharmoniker, sondern an das Staatsopernorchester. Alle Mitglieder der Philharmoniker sind auch Mitglieder im Staatsopernorchester.
Konkret wird der jährlich vom Bund bezahlte “Pauschalbetrag” in Höhe von 2,29 Mio. Euro in das neue Bezugssystem des Kollektivvertrags für das Staatsopernorchester fließen, heißt es seitens des Kulturministeriums. Außerdem wird betont, dass sich der Verein der Wiener Philharmoniker weiterhin zu dem am 28. Februar 1997 gefassten Beschluss hinsichtlich der “absoluten Chancengleichheit von Männern und Frauen im Orchester” halten werde. Zur Erinnerung: Damals hatten die Philharmoniker beschlossen, erstmals auch Frauen gleichberechtigt im Verein und im Staatsopernorchester aufzunehmen.
Im “Republiksvertrag” ist neben dem finanziellen Zuschuss der Republik für die Philharmoniker u.a. auch die Beschäftigung von Frauen bei den Philharmonikern geregelt. Der Vertrag wurde am 16. Oktober 2000 im Rahmen der Ausgliederung der Bundestheater abgeschlossen und wird nun zum 31. Dezember 2010 aufgelöst.
“Ich freue mich über das gemeinsame Vorgehen zwischen den Wiener Philharmonikern, dem Orchester der Wiener Staatsoper, der Bundestheater-Holding und meinem Ressort. Das vorliegende Ergebnis bedeutet eine Verbesserung des Kollektivvertrags für das Staatsopernorchester und ist somit Anreiz insbesondere für JungmusikerInnen”, so Schmied.