Der Mann aus Altach wollte im vergangenen August in Hohenems einen 70-Jährigen ausrauben, der ihn zuvor an einem Imbissstand zum Essen eingeladen hatte. Das Opfer erlitt bei der Attacke des Angeklagten einen Unterarmbruch und Schürfwunden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 27-Jährige befand sich im August nach einem alkoholreichen Abend mit 1,8 Promille Blutalkoholgehalt auf dem Nachhauseweg, als ihn an einem Imbissstand erneut Durst plagte. Da der Mann kein Geld mehr hatte, wurde er von einem Gast – seinem späteren Opfer – zum Essen und auf zwei Bier eingeladen. Bei dem frühmorgendlichen Gespräch zwischen den beiden erzählte der 70-Jährige unvorsichtigerweise von einem Gewinn im Casino. Sofort entwickelte der 27-Jährige einen Plan.
Er begleitete den 70-Jährigen zu seiner Wohnung, wo ihm der Mann an der Haustüre aber den Zutritt verweigerte. Daraufhin schlug der 27-Jährige zu, der Senior stürzte zu Boden und brach sich den Unterarm. Den Schilderungen des 70-Jährigen zufolge trat der 27-Jährige weiter auf ihn ein, bis eine junge Hausbewohnerin die seine Hilfeschreie hörte und mit der Polizei drohte. Bereits wenige Minuten später trafen die Sicherheitskräfte am Ort des Geschehens ein.
Der Angeklagte rechtfertigte sich vor Gericht damit, dass er von selbst von seinem Vorhaben abgelassen habe, “weil mir in den Sinn kam, was für eine Dummheit ich da mache”. Auf offene Ohren stießen seine Beteuerungen aber nicht. Er wurde zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt, dazu kommen noch drei Monate aus einer früheren Verurteilung auf Bewährung.
Da sich der 27-Jährige Bedenkzeit erbat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.