Landtagsabgeordneter Josef Brunner von der FPÖ hat am Donnerstag diesbezüglich eine parlamentarische Anfrage an LR Schwärzler gestellt, in der er die Frage nach der “notwendigen Sicherheit für die Bevölkerung” in den Mittelpunkt stellt. Brunner spricht von einer Beunruhigung innerhalb der Vorarlberger Bevölkerung, die dieser Vorfall ausgelöst habe. Insbesondere deshalb, da es sich beim Schützen um einen amtsbekannten Täter handele, der im Juni diesen Jahres schon Gebrauch von einer Schusswaffe gemacht hatte.
Die Anfrage Josef Brunners an LR Schwärzler im Wortlaut:
- Wie aus den Medien verlautete, liegt ein Urteil über den Vorfall vom Juni 2010 bereits vor. Ist dies bekannt und kann dieses Urteil mitgeteilt werden?
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Sind die Mindeststrafen bei derartigen Delikten ausreichend, um die Bevölkerung vor weiteren Vorfällen zu schützen?
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Welche Gründe können vorliegen, dass der Täter aufgrund des Vorfalls vom Juni 2010 auf freiem Fuß war wurde damals Untersuchungshaft verhängt?
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Wird in derartigen Fällen, welche eine außerordentliche Verunsicherung der Bevölkerung hervorrufen, mit der Sicherheitsdirektion, dem Landespolizeikommando und der Staatsanwaltschaft Kontakt aufgenommen, um solche Verfahren zu beschleunigen?
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Wurde gegen den Täter ein Waffenverbot verhängt?
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Sollte es sich beim Betreffenden um einen ausländischen Mitbürger handeln, wurden/werden aufenthaltsbeendende Maßnahmen geprüft/durchgeführt?
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Sollte es sich um einen österreichischen Staatsbürger handeln, werden Maßnahmen geprüft, um diesem die österreichische Staatsbürgerschaft abzuerkennen?
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Sollte eine Aberkennung der Staatsbürgerschaft derzeit nicht möglich sein, sind Überlegungen im Gange an den Bundesgesetzgeber heranzutreten, das Staatsbürgerschaftsgesetz dahingehend zu ändern?
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Welche Umstände rechtfertigen eine Verlängerung der Sperrstunde bis 4 Uhr in besagtem Lokal in Lustenau?
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Wird an die Standortbürgermeister herangetreten, um eine Zurücksetzung der Sperrstunde bei problembehafteten Lokalen zu erreichen?
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Welche gewerberechtlichen Maßnahmen haben die Betreiber dieser Lokale zu befürchten?
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Ist es nicht längst notwendig, zur Bekämpfung der Kriminalität im Umkreis von Tabledance- und Wettlokalen in Zusammenarbeit mit der Sicherheitsdirektion, der Polizei, den Bezirkshauptmannschaften und den Standortgemeinden geeignete Maßnahmen zu setzen?
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Könnte durch die Novellierung des Veranstaltungsgesetzes eine Bewilligungspflicht mit rigorosen Auflagen für Tabledance-Lokale eingeführt werden? Sind solche Überlegungen vorhanden?