Wien. Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, können jetzt durch eine Investition in spezielle Wertpapiere Steuern sparen, hieß es in einer Aussendung der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur.
Der Gewinnfreibetrag wurde Anfang 2010 von 10 auf 13 Prozent angehoben und auf alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten ausgeweitet. Diese Steuerbegünstigung für Unternehmer und Freiberufler erhält jetzt in den Steuererklärungen für das zu Ende gehende Jahr Relevanz.
Die Bundesschätze seien nach Anschaffung mindestens vier Jahre im Anlagevermögen des Unternehmens zu belassen. Um diesen Anforderungen “zielgenau” zu entsprechen, so die Agentur heute, biete bundesschatz.at unter anderem das zeitlich abgestimmte Produkt “BS48” mit Laufzeit von exakt vier Jahren an. Das 4-jährige bundesschatz.at-Produkt entspreche den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes, hieß es unter Hinweis auf den Paragrafen 10 des EStG.