Riesenvulkane, Raketen, Piratenknaller, Mega-Bomben und Cobra-Böller: Diese Begriffe lassen das Herz von manch Jugendlichem höher schlagen. Auch jenes von Drago. Der Dornbirner ist 14 Jahre alt. Er hat sich gestern mit den VN auf Feuerwerkseinkauf begeben, um zu testen, wie genau Vorarlbergs Anbieter die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Zur Information: Seit dem 4. Jänner 2010 ist das neue Pyrotechnikgesetz in Kraft. Seitdem dürfen Personen ab 16 Jahren pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 kaufen und verwenden. Bislang musste der Käufer dafür mindestens 18 Jahre als sein.
Doch nun zurück zu Drago nach Dornbirn: Mit etwas Angst im Nacken schreitet der 14-Jährige zum Feuerwerks-Verkaufsstand vor dem Möbelhaus Kika. Drei Verkäufer warten im blauen Container. Verkaufen die mir etwas oder gehe ich mit leeren Händen raus?, denkt er sich wohl. Der Teenager nimmt allen Mut zusammen und traut sich. Verlieren kann er ja nichts. Wenige Minuten später kehrt er zurück zum Auto. Triumphierend. Mit allerhand Knallern, Böllern und Raketen in den Händen. So viel Ware, er kann sie kaum halten. Die haben mich nicht mal nach meinem Alter gefragt, lacht er.
Wir waren im Stress
Erschreckend, ist er doch erst 14 Jahre alt. Die Reaktion des Verkäufers, weshalb er nicht nach einem Ausweis gefragt habe: Wir waren im Stress, sonst fragen wir bei jedem Kunden nach. Die Einkaufstour findet bei Metro und Baumax in Dornbirn ihre Fortsetzung. Dort werden Dragos Illusionen zerstört. Denn ohne Ausweis geht hier scheinbar nichts. Auch mit Notlügen war nichts zu machen, zeigt sich Drago enttäuscht. Thomas Jenni vom Baumax-Verkaufsstand sagt anschließend: Wenn die Jugendlichen keinen Ausweis zur Hand haben oder von keinem Elternteil begleitet werden, geben wir ihnen nichts. Die Dinger sind zu gefährlich, führt er aus.
Der Verkaufsversuch bei Metro verläuft ähnlich. Drago kehrt mit leeren Händen zurück. Unser Chef weist uns immer wieder darauf hin, bei den jungen Kunden einen Ausweis zu verlangen, antwortet Verkäufer Tutar Servan, nachdem sich Drago als VN-Lockvogel offenbarte. Wenn du wirklich 16 wärst, wie du gesagt hast, wärst du bestimmt später mit einem Ausweis zurückgekommen, grinst der Verkäufer. Erwischt, denkt sich Drago. Wir führen den Raketenkauf im Hasenfeld in Lustenau fort. Auch der Verkaufsstand zwischen Spar und China-Restaurant Engel Wang Fu entpuppt sich für den 14-Jährigen als Misserfolg. Man hätte ihm schon glauben können, dass er 16 ist. Aber ohne Ausweis gibt es bei uns einfach keine Böller, hält sich auch dort der Verkäufer an das Gesetz. Die zwei weiteren Versuche vor dem Bau- und Gartenmarkt Hornbach sowie vor Intersport Eybl in Hohenems verlaufen für Drago ebenfalls nicht so, wie er es sich gewünscht hätte: Beide Verkäufer haben mir verdeutlicht, dass sie mir ohne Ausweis nichts verkaufen.
In Anwesenheit der Eltern
Einmal Ja und fünf Mal Nein ist also das Resümee der geheimen Raketen-Einkaufstour. Das Ja ist ernüchternd, die Neins sollten selbstverständlich sein. Drago freut sich dennoch über den einen erfolgreichen Kauf, auch wenn er die Raketen und Böller nur in Anwesenheit seiner Mutter oder seines Vaters entzünden wird, wie er versichert.
Knallen und Böllern: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Wann und wo ist ein Feuerwerk erlaubt?
Prinzipiell ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände im Ortsgebiet verboten. Die Bezirkshauptmannschaft kann jedoch für ein Großfeuerwerk eine Ausnahmebewilligung erteilen. » Die Verwendung ist zudem innerhalb von lärmempfindlichen Zonen wie Krankenhäusern, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen verboten.
Ab welchem Alter ist es erlaubt?
Seit dem 4. Jänner 2010 gilt eine EU-Richtlinie, die Feuerwerkskörper entsprechend dem Grad ihrer Gefährlichkeit und ihrem Lärmpegel in vier Kategorien einteilt nicht mehr wie früher in die Nettofüllmenge. » Kategorie F1: Kleinstfeuerwerke wie Knallbonbons, Knallerbsen und Wunderkerzen. Mindestalter: zwölf Jahre. » Kategorie F2: Knallfrösche, (Feuer-)Räder, Wirbel, Raketen, einige Böller. Mindestalter: 16 Jahre. » Kategorien F3, F4: Großfeuerwerke, die Fachkenntnis und eine Bewilligung voraussetzen.
Wer haftet bei Schäden?
Prinzipiell muss der Verursacher den Schaden aus eigener Tasche zahlen. » Ist der Artikel falsch deklariert oder stärker als angegeben, kann auch der Händler zur Kasse gebeten werden. » Werden pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 an Jugendliche unter 16 ausgegeben, ist mit einer Strafe von 3600 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Wochen zu rechnen.
Wie erkenne ich sicheres Feuerwerk?
» Sicheres Feuerwerk ist CE-zertifiziert und entsprechend gekennzeichnet.