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Zoff zwischen Pfarrer und Jäger endet vor Gericht

Feldkirch - Jagdaufseher soll Gaschurner Pfarrer beschimpft und bedroht haben. Aber auch der Geistliche hat ein Strafverfahren am Hals.

Beide sind sie gern im Wald. Der Jagdaufseher, seit über 30 Jahren Berufsjäger und bemüht um Wald und Wild. Der Gaschurner Pfarrer Joe Egle, ebenfalls ein Naturfreund, geht gern Beeren und Kräuter sammeln und setzt damit Schnäpse an. Seit Jahren hat sich zwischen den beiden Männern ein Konflikt aufgestaut, der nun außer Kontrolle geriet und rechtliche Konsequenzen hat. „Seit Jahren bitte ich den Herrn Pfarrer, auf den Wegen zu bleiben, bin höflich, sag bitte und danke“, klagt der Jagdaufseher sein Leid. Der Mann ist von seinem Chef beauftragt, in dessen Jagdgebiet nach dem Rechten zu sehen. Dazu gehört auch die Fütterung des Rotwildes. Besonders wichtig ist diese Fütterung von Anfang Dezember bis Ende April. In dieser Zeit brauchen die Tiere Ruhe. Werden sie aufgescheucht, verlassen sie die Futterstelle und richten stattdessen im Wald Schäden an. Genau diesen Zusammenhang versuchte der Jagdaufseher dem Pfarrer offenbar immer wieder zu erklären. Ohne Erfolg, sagt der Waidmann. „Er verlässt ständig im Sperrgebiet die Wege. Ich habe in den Wildkameras gesehen, dass das beunruhigte Wild der Fütterung ferngeblieben ist“, so der Angeklagte. „Stimmt nicht“, kontert der Herr Pfarrer. Er bleibe fast immer auf den Wegen. Der Jagdaufseher habe ihn völlig grundlos bedroht.

Beschimpfungen

„Nütiger Hund“und „Ich schlage Dich zusammen, dass Du nicht mehr aus den Augen siehst“, habe er geschrien und ihn anschließend so heftig zu Boden gestoßen, dass er ein 20 Zentimeter langes Hämatom davongetragen habe. Dafür will Egle 300 Euro. Schläge und Drohungen dementiert der vernünftig wirkende Jäger heftig. „Mein Mandant weiß, was für ihn auf dem Spiel steht“, argumentiert Verteidiger Andreas Mandl. „Das Vorgehen des Herrn Egle hat System. Menschen, die sich trauen, dem Herrn Pfarrer etwas vorzuwerfen, haben mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen“, ist Mandl von der Unschuld des Jagdaufsehers überzeugt.

Pfarrer im Visier

Während sich der Waidmann wegen gefährlicher Drohung verantworten muss, ist auch ein Strafverfahren gegen den Gottesmann anhängig. Diesem wird nämlich „Eingriff in fremdes Jagdrecht“ vorgeworfen. Er hat Abwurfstangen, sprich Geweihe, gesammelt. Ob widerrechtlich, ist noch nicht geklärt. Eine Diversion hat Egle jedenfalls abgelehnt. Ob sich Pfarrerund Jagdaufseher wegen der gefährlichen Drohung allenfalls außergerichtlich einigen können, ist offen. Für die Richterin scheint diese Variante Sinn zu machen. Dafür ist allerdings notwendig, dass ein Angeklagter zu seiner Tat steht. Wenn jemand von seiner Unschuld überzeugt ist und sagt „Ich habe nichts getan“, steht diese Lösung nicht zur Debatte. Man wird sehen. (VN)

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