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54 mutmaßliche Jihadisten in heimischen Gefängnissen: Justiz überfordert?

193 Ermittlungsverfahren, 41 Anklagen, 34 nicht rechtskräftige Urteile gegen Jihadisten
193 Ermittlungsverfahren, 41 Anklagen, 34 nicht rechtskräftige Urteile gegen Jihadisten ©APA (Sujet)
Einem Medienbericht nach scheint die heimische Jusitz überfordert: In Österreichs Gefängnissen sitzen derzeit 54 mutmaßliche Jihadisten. Kontakte zwischen den Terrorverdächtigen zu unterbinden, ist demzufolge eine Herausforderung.
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Wie die Tageszeitung “Kurier” (Samstagsausgabe) weiter berichtet, hat es heuer 193 Ermittlungsverfahren und 41 Anklagen gegen Terrorverdächtige gegeben, von denen 34 nicht rechtskräftig verurteilt worden seien. Im Vorjahr habe es 200 Verfahren, 49 Anklagen und 28 rechtskräftige Urteile gegeben.

Überforderung durch Jihadisten in Gefängnissen

Der Zeitung zufolge ist die Justiz mit den einsitzenden mutmaßlichen Terroristen überfordert. Zwar würden sie auf unterschiedliche Haftanstalten aufgeteilt, doch gelinge es nicht, Kontakte untereinander zu unterbinden. Einer später selbst in Haft genommenen Tschetschenin sei es gelungen, 262 Mal mit ihrem inhaftierten Lebensgefährten zu telefonieren.

Zudem kritisiert der “Kurier” unter Verweis auf Extremismusexperten, dass geläuterte Jihadisten kaum für die Präventionsarbeit eingesetzt werden. Bekannt sei nur der Fall eines Linzer Richters, der einem 18-jährigen Tschetschenen eine fünfmonatige bedingte Haftstrafe ersparte, weil sich dieser verpflichtete, Schülern von seinen Erfahrungen zu erzählen. Der Jugendliche machte auf dem Weg nach Syrien in Istanbul kehrt, weil er dort erkannt habe, dass das kein Computerspiel mehr sei, sondern Mord.

Justiz “für IS-Heimkehrer nicht gerüstet”?

Ein ähnliches “ideales Vorbild” in der Präventionsarbeit könnte der 16-jährige Oliver N. sein, der in Syrien verletzt wurde. Er durchlief ein Deradikalisierungsprogramm, wurde aber nicht in der Prävention eingesetzt, was die Zeitung als Zeichen dafür wertet, dass die österreichische Justiz “für IS-Heimkehrer nicht gerüstet” sei. N. könnte nach Absitzen von zwei Dritteln seiner zweieinhalbjährigen Haftstrafe demnächst freikommen.

(apa/red)

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