51-Jähriger nach Doppelmord in Wien zu lebenslanger Haft verurteilt

Ein 51-jähriger Angeklagter wurde beschuldigt, zu Beginn des Jahres einen Apotheker und eine junge Mutter auf grausame Weise ermordet zu haben.
Urteil gegen 51-Jährigen wegen Doppelmord nicht rechtskräftig
Laut einem psychiatrischen Gutachten galt der obdachlose Pole als zurechnungsfähig, jedoch aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung als äußerst gefährlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der 51-jährige Mann sowohl eine Nichtigkeitsbeschwerde als auch eine Strafberufung eingereicht hat. Als mildernd wurde seine schwere Persönlichkeitsstörung berücksichtigt, jedoch wurden die beiden brutalen Verbrechen, seine hinterhältigen und qualvollen Taten gegenüber den Opfern, der Einsatz von Waffen sowie seine Vorstrafen als erschwerend gewertet.
Dem 51-Jährigen wird vorgeworfen, in der Nacht auf den 1. Januar 2023 den 74-jährigen Apotheker in der Donaustadt erschlagen und in der Nacht auf den 8. Januar die 31-jährige zweifache Mutter in Floridsdorf erschlagen und erstochen zu haben. Sowohl die Frau als auch der Apotheker starben an mehrfachen Verletzungen.
Nach Doppelmord in Wien: Angeklagter wollte nichts von Tat wissen
Der Angeklagte, der selbst zwei Kinder hat, bestritt anfangs jegliche Verbindung zu den beiden Fällen. Er behauptete, dass er nicht der Mann sei, den die Staatsanwaltschaft angeklagt habe, sondern einen völlig anderen Namen trage. Als der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts, Wolfgang Etl, ihn fragte, ob er sich schuldig oder unschuldig bekennen würde, antwortete der Mann mit leiser Stimme: "Ich weiß nichts." Diese Antwort wiederholte der 51-Jährige dann immer wieder auf die Fragen des Gerichts. Er gab an, sich nicht an die Gewalttaten erinnern zu können.
Gemäß Aussage seiner Anwältin Astrid Wagner bestreitet der Angeklagte vehement, die grausamen Tötungsdelikte begangen zu haben. Vor Beginn des Prozesses erklärte die Verteidigerin gegenüber Journalisten, dass ihr Mandant als "friedliebender Mensch" bekannt sei. Die Beweislage gegen den Mann, der bereits in Deutschland mehrfach vor Gericht stand und angeblich seine Lebensgefährtin misshandelt hatte, ist jedoch erdrückend. Sowohl DNA-Spuren und Blut der Opfer auf seiner Kleidung, als auch Überwachungsaufnahmen belasten ihn schwer. Es wird vermutet, dass die beiden Ermordeten rein zufällige Opfer des mutmaßlichen Gewaltverbrechers wurden.
51-Jähriger wird in forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen
Basierend auf den Erkenntnissen des psychiatrischen Sachverständigen hat die Anklagebehörde daher zusätzlich zur Gefängnisstrafe die Unterbringung des 51-Jährigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gemäß Paragraf 21 Absatz 2 des Strafgesetzbuches (StGB) beantragt. Der Gerichtspsychiater Peter Hofmann diagnostizierte beim Mann eine schwere Persönlichkeitsstörung sowie starken Alkoholismus. Der 51-Jährige trinkt bereits seit seinem 13. Lebensjahr und seit seinem 16. Lebensjahr täglich Alkohol, wodurch er bereits erhebliche Schäden erlitten hat. Obwohl er an Tatorten ein auffälliges Verhalten zeigte, waren seine Handlungen dennoch strukturiert, logisch und gezielt. Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war. Allerdings wird der Mann als so gefährlich eingestuft, dass es in Zukunft zu ähnlich gerichteten Gewalttaten kommen könnte.
Gemäß den Angaben seiner Verteidigerin befindet sich der Mann derzeit in Haft und wird medikamentös wegen seiner Erkrankung behandelt. Laut Anwältin Wagner wäre auch eine Unterbringung aufgrund seiner Zurechnungsunfähigkeit gemäß Paragraf 21/1 StGB in Betracht gezogen worden. Der Mann berichtete seiner Anwältin von Verfolgung durch "schwarze Gestalten" und zeigte ein völlig irrationales Verhalten. Wagner äußerte beim Schlussplädoyer, dass durchaus Zweifel bestehen bleiben.
Der Verdächtige, der zuletzt in den warmen Monaten mit seiner Freundin in einem verlassenen Gebäude bzw. in einem Zelt auf der Donauinsel gewohnt hatte, soll nach der Trennung von seiner Partnerin kurz vor Jahresende mehrmals versucht haben, in unverschlossene Häuser in Bezirken oberhalb der Donau einzudringen, um an Nahrung und einen Schlafplatz zu gelangen. Dabei soll er sich gegen die Türen gelehnt haben, und wenn diese sich öffneten, drang er in die Häuser ein. Der Mann, der nicht sehr groß, aber kräftig gebaut war, soll in beiden Fällen die körperlich unterlegenen Opfer überrascht und sofort angegriffen haben.
Staatsanwältin von Brutalität des Doppelmords schockiert
Es sei "nicht in Worte zu fassen", äußerte die Staatsanwältin in ihrem abschließenden Plädoyer über die Geschehnisse an diesen Abenden. "Weil es keine Worte für diese Brutalität gibt." Die Opfer waren zufällige Opfer, die zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Die Staatsanwältin beschrieb den Angeklagten als jemanden, der aus sadistischer, empathieloser und kaltblütiger Mordlust gehandelt habe. Selbst erfahrene Ermittler waren schockiert angesichts der brutalen Taten. Der Richter zeigte den Geschworenen Tatortbilder und sprach von einem "unglaublichen Ausmaß an Brutalität".
Der Vorwurf lautet, dass der Beschuldigte in der Silvesternacht in das Haus des Apothekers eingedrungen ist, nachdem dieser von einer Feier bei einem befreundeten Ehepaar zurückkehrte. Anfangs durchsuchte der 51-jährige Mann das Erdgeschoss nach alkoholischen Getränken und packte sie in eine Tragetasche, bevor er in die Einlegerwohnung im ersten Stock ging. Dort griff er sofort gewaltsam den Pharmazeuten an. Die Leiche des Mannes wies schwere Kopfverletzungen und Anzeichen von Misshandlungen am ganzen Körper auf. Der 74-jährige Mann war an den Beinen gefesselt worden. Der Beschuldigte hielt sich nach der Tat für drei Stunden im Haus des Apothekers auf und versorgte sich dort selbst. Er nahm sogar eine Dusche und zog sich neue Kleidung an, bevor er das Haus verließ und die Brieftasche und die Schuhe des Opfers mitnahm.
Das befreundete Ehepaar, mit dem der Apotheker den Silvesterabend verbracht hatte, fand schließlich die Leiche des 74-Jährigen. Sie waren besorgt, da er am 1. Januar nicht erreichbar war. Wie üblich hatten sie geplant, gemeinsam das Neujahrskonzert im Fernsehen anzusehen.
51-Jähriger wurde von Journalist am Tatort bemerkt
Nach der Tat begab sich der polnische Täter nach Graz, wo er versuchte, mit der Bankomatkarte des Opfers Geld abzuheben. Es war nicht möglich festzustellen, wann der 51-jährige Mann wieder nach Wien zurückkehrte, so das Gericht. Am Abend des 7. Januar drang er schließlich in das Haus einer 31-jährigen Frau in Floridsdorf ein und attackierte sie mit massiven stumpfen Schlägen gegen den Kopf sowie mehreren Messerstichen, während sich ihre Kinder im ersten Stock des Hauses befanden. Die junge Mutter verstarb in der Nacht auf den 8. Januar. Es wird auch in diesem Fall vermutet, dass der Angeklagte eine gewisse Zeit im Haus blieb und reichlich Alkohol konsumierte. Er wechselte erneut seine Schuhe und nahm die Pantoffeln des Ehemannes des Opfers mit. Dieser entdeckte seine tote Frau, als er am Nachmittag nach einem Skiurlaub zurückkehrte. Er war erstaunt, dass niemand ihn begrüßte und die Tür offen stand. Die Kinder befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch im Haus.
Am Abend des 8. Jänner wurde der Verdächtige festgenommen. Trotz des vorherigen Polizeieinsatzes im Haus der jungen Familie, nachdem ein zweites Tötungsdelikt stattgefunden hatte, kehrte der 51-Jährige am Abend zum Tatort zurück, nachdem die Spurensicherung abgeschlossen war. Um 21.45 Uhr klopfte er sogar an die Haustür, was von den berichtenden Journalisten bemerkt wurde. Dies erschien den Reportern seltsam, also fuhren sie zur nächstgelegenen Polizeiwache und meldeten den Vorfall. Eine Stunde später drang der 51-Jährige sogar durch ein Kellerfenster in das Haus ein, wurde jedoch von den alarmierten Beamten erwischt und festgenommen. Bei einer Untersuchung in Haft wurde festgestellt, dass er einen Blutalkoholwert von 2,9 Promille hatte.
Die ursprünglich geplante Verhandlungsdauer von zwei Tagen wurde geändert, da sich sowohl die Freunde des Apothekers als auch der Ehemann der 31-Jährigen einvernehmlich gegen eine Zeugenaussage entschieden haben. Das Gericht wollte ihnen die Belastung eines Auftritts vor Gericht ersparen und hat daher ihre schriftlichen Aussagen verlesen. Dadurch konnte der Prozess schneller abgewickelt werden. Den Familien beider Parteien wurden insgesamt über 200.000 Euro als Schmerzensgeld zugesprochen. Es ist jedoch fraglich, ob der 51-Jährige jemals in der Lage sein wird, diese Summe zu begleichen.
(APA/Red)