500 Vorarlberger wehren sich
Die Formulare zur bescheidmäßigen Feststellung der Ambulanzgebühr ermöglichen im Fall der Aufhebung des Ambulanzgebührengesetzes die Nichtbezahlung der Ambulanzgebühr.
Dafür muss der Bescheid angefochten werden, erinnerten Loacker und Auer und boten die Hilfestellung des ÖGB an. Dabei gehe es nicht zuletzt auch darum, Fristen einzuhalten. „Wir werden mit den Betroffenen brieflich Kontakt aufnehmen“, kündigte Auer an: „Dies auch deshalb, um den Verwaltungsaufwand für die Gebietskrankenkasse möglichst gering zu halten“.
Im ÖGB Vorarlberg zweifelt man angesichts des großen bürokratischen Aufwandes an der Sinnhaftigkeit der Ambulanzgebühr. Auch der von der Regierung erhoffte Lenkungseffekt dürfte nach den bisherigen Erfahrungen ausbleiben. Loacker: „Wir werden jedenfalls diese ungerechte Gebühr weiterhin so lange bekämpfen, bis sie vom Tisch ist“.