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50-Jährige in NÖ getötet: Angeklagter bekannte sich schuldig

Dem 43-Jährigen droht unter anderem lebenslange Haft.
Dem 43-Jährigen droht unter anderem lebenslange Haft. ©APA/SOPHIA KILLINGER
Jener 43-Jährige, der seine Ex-Partnerin in NÖ getötet haben soll, bekannte sich am ersten Prozesstag schuldig. Die Verhandlung wird am Dienstag mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt.
Angeklagter soll eingewiesen werden
Frau in Niederösterreich getötet

Am Landesgericht Wiener Neustadt hat am Montag ein zweitägiger Mordprozess gegen einen 43-Jährigen begonnen, der im Jänner im Bezirk Wiener Neustadt-Land seine Ex-Lebensgefährtin erstochen haben soll.

Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Ihm droht lebenslange Haft und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Ein Urteil wird für morgen, Dienstag, erwartet.

Angeklagter lauerte Opfer vor Wohnhaus auf

Der Angeklagte soll der 50-Jährigen heuer am 9. Jänner vor ihrem Wohngebäude aufgelauert haben. "Ich wollte reden über alles, was vorgefallen ist", meinte der 43-Jährige. Als die Frau nach Hause kam und ausstieg, um das Garagentor zu öffnen, soll er sie ohne vorhergehendes Gespräch mit einem Outdoor-Messer attackiert und ihr 15 Stiche zugefügt haben. Der Beschuldigte hatte 1,85 Promille intus.

Wenige Tage vor der Tat hatte die Familie des späteren Opfers Anzeige erstattet, die 50-Jährige hatte bei der Polizei über ihren Ex ausgesagt: "Er hat mich psychisch fertiggemacht. Ich hatte ständig Angst, dass er mir etwas antun könnte." Nach der Trennung im Mai 2017 habe eine "ständige Verfolgung" durch den Mann begonnen. Der Beschuldigte soll "Psychoterror" gegen das spätere Opfer und ihre Familie ausgeübt haben. "Ich möchte nur wieder ein ganz normales Leben führen können", hieß es in dem Protokoll, das am Montag verlesen wurde.

Messerattacke von Überwachungskamera aufgezeichnet

Der Beschuldigte war seit Monaten arbeitslos und konnte die Miete nicht mehr zahlen. Im Dezember 2018 wurde die Wärmeversorgung, im Jänner 2019 der Strom in seiner Wohnung abgedreht. Zahlreiche Handynachrichten zwischen dem Verdächtigen und dem Opfer drehten sich darum, dass der 43-Jährige persönliche Gegenstände mitnehmen sollte. "Es entsteht der Eindruck, dass Sie die Sachen gar nicht abholen wollten", meinte der vorsitzende Richter Hans Barwitzius zum Angeklagten. Dass er das nur als Vorwand benutzte, um mit seiner Ex-Freundin in Kontakt zu bleiben, bestritt der Beschuldigte jedoch. Am 10. Jänner hätte es eine Gerichtsverhandlung in Zusammenhang mit einer Räumung gegen den Mann gegeben - am Vortag soll er die Frau umgebracht haben.

Da das Opfer eine Überwachungskamera montiert hatte, wurde ein Teil der Tat aufgezeichnet. Das Video wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt. Der Frau wurden Stiche in Rücken, Brust, Bauch und Oberarm zugefügt. Zwei führten letztlich zum Tod, sagte der Sachverständige Wolfgang Denk.

Angehörigen der 50-Jährigen fühlten sich "verfolgt"

Die Angehörigen der 50-Jährigen fühlten sich laut ihren Zeugenaussagen "verfolgt". Auch die beste Freundin des Opfers und Nachbarn berichteten, dass der Angeklagte sich nach der Trennung häufig in der Umgebung, in der Gasse und im Garten der Frau aufgehalten habe. "Wir haben ihn Stalker genannt", meinte eine Anrainerin. Der Vermieter beschrieb den 43-Jährigen als "tickende Zeitbombe".

Die Polizei hatte den Bruder des Opfers am Abend des 9. Jänner angerufen, der Mann war sofort zum Haus seiner Schwester gefahren und hatte sie tot vor der Garage liegend gefunden. "War da für Sie klar, wer dafür verantwortlich ist?", wollte der vorsitzende Richter wissen. "Ja", antwortete der Zeuge. Genauso äußerte sich seine Frau.

Im August 2018 hatte der gelernte Spengler laut Anklage seiner früheren Lebensgefährtin den Link zum Zitat eines Bibelverses (Ezechiel 25:17) geschickt, der auch im Film "Pulp Fiction" von Hauptdarsteller Samuel L. Jackson in der Rolle des Killers Jules Winnfield zitiert wird, bevor dieser seine Opfer erschießt: "Ich will große Rachetaten an denen vollführen, die da versuchen, meine Brüder zu vergiften und zu vernichten, und mit Grimm werde ich sie strafen, dass sie erfahren sollen: Ich sei der Herr, wenn ich meine Rache an ihnen vollstreckt habe." Der Schwägerin der 50-Jährigen sendete der Beschuldigte im Dezember 2018 eine Sequenz aus einem "Rambo"-Film, in der der Hauptdarsteller einem Kontrahenten ein Messer an die Kehle setzt. Das sei ein "Versehen" gewesen, der Clip hätte an einen Freund gehen sollen, meinte der Beschuldigte am Montag. Der 48-Jährige sagte am Montag vor Gericht aus, diese Filmszene vom Beschuldigten erhalten zu haben - bei der Polizei hatte er dies nicht angegeben.

Prozess wird mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt

Sein Mandant habe in seinen Beziehungen immer "Halt und Unterstützung gesucht", sagte Verteidiger Wolfgang Blaschitz. Laut einem psychiatrischen Gutachten von Manfred Walzl hat der 43-Jährige eine Persönlichkeitsstörung. Er ist demnach zurechnungsfähig, aber gefährlich. Walzl empfahl ebenso wie die psychologische Gutachterin Anita Raiger eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Der 43-Jährige ist wegen Mordes, beharrlicher Verfolgung, gefährlicher Drohung, schwerer Nötigung und fortgesetzter Belästigung im Wege eines Computersystems angeklagt. Die Angehörigen des Opfers und eine andere ehemalige Lebensgefährtin, die der Beschuldigte gestalkt haben soll, haben sich als Privatbeteiligte mit Ansprüchen in Höhe von insgesamt mehreren zehntausend Euro an dem Verfahren angeschlossen. Die Geschworenenverhandlung wird am späten Dienstagvormittag mit vier weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt, geladen ist unter anderem eine andere Ex-Lebensgefährtin des Beschuldigten.

(APA/Red)

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