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4.000 Arbeitslose mehr als in der Vorwoche

Krisenbedingte Arbeitslosigkeit stabil.
Krisenbedingte Arbeitslosigkeit stabil. ©APA/ROLAND SCHLAGER

Von den aktuell Betroffenen sind 348.354 arbeitslos und 64.887 in Schulung, teilte das Arbeitsministerium am Dienstag mit. Gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt gibt es damit 71.000 Jobsuchende mehr - das bedeutet eine geringfügig niedrigere krisenbedingte Arbeitslosigkeit als in den Vorwochen (damals 72.000).

Arbeitslosigkeit und Insolvenzen standen im Zentrum der Pressekonferenz von Arbeitsministerin Christine Aschbacher, Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (beide ÖVP) und dem Geschäftsführer des Insolvenzentgeltfonds, Wolfgang Pfabigan, am Dienstag. Die Arbeitslosigkeit ist im Vergleich zur Vorwoche um rund 4.000 Personen auf über 413.000 gestiegen. Für das erste Quartal 2021, wenn die Ausnahmeregeln auslaufen, werden mehr Insolvenzen erwartet, aber kein Pleiten-Tsunami.

Arbeitslosenzahlen im Wochenvergleich gestiegen

Diese Woche waren in Österreich 413.241 Personen beim Arbeitsmarktservice (AMS) als jobsuchend vorgemerkt, das waren um rund 4.000 mehr als in der Vorwoche (409.356). Von den aktuell Betroffenen seien 348.354 arbeitslos und 64.887 in Schulung, teilte Aschbacher mit. Gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt gibt es damit 71.000 Jobsuchende mehr - das bedeutet eine geringfügig niedrigere krisenbedingte Arbeitslosigkeit als in den Vorwochen (damals 72.000).

Für Anmeldungen zur dritten Phase der Kurzarbeit gibt es laut Arbeitsministerium noch keine belastbaren Zahlen, die Betriebe können noch bis Anfang November Anträge rückwirkend stellen. Die dritte Phase der Kurzarbeit hat mit Oktober begonnen.

Arbeitsministerin Aschbacher verweist darauf, dass der Anstieg der Arbeitslosigkeit saisonale Effekte spiegle. "Mit der Verlängerung der Kurzarbeit und der Corona-Joboffensive inklusive Arbeitsstiftungen sind wir für die kommenden Monate gerüstet", so Aschbacher. Die wirtschaftliche Entwicklung hänge von der Entwicklung der Coronavirus-Fallzahlen ab, ergänzte Schramböck.

Mehr Insolvenzen in Österreich erwartet

Der Chef der Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH (IEF) erwartet für das nächste Jahr mehr Insolvenzen in Österreich. Bis zum zweiten Quartal werde es vermutlich zu einem Anstieg der Pleiten kommen, man gehe aber derzeit nicht von einem abrupten Anstieg wie bei einem Tsunami aus, sondern es werden wohl eher kleinere Wellen, ein stetes Ansteigen sein, sagte Pfabigan bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit den beiden Ministerinnen.

Eine Untersuchung des Wifo im Auftrag des Insolvenzentgeltfonds kommt zu dem Schluss, dass zwar derzeit die Insolvenzzahlen sinken, dass aber 2021 mit 5.500 bis 5.800 neu eröffneten Insolvenzen zu rechnen sei. Das Wifo-Durchschnittsszenario geht von 29.144 Betroffenen bei IEF-Fällen aus, im schlimmsten Fall sind laut Aschbacher rund 40.000 Fälle im nächsten Jahr zu erwarten. Im IEF stehen derzeit 840 Mio. Euro zur Verfügung, wobei heuer, ähnlich wie im Vorjahr, mit Auszahlungen in der Höhe von 167 Mio. Euro gerechnet werde und 2021 mit rund 315 Mio. Euro.

Die coronabedingten Ausnahmebestimmungen für Insolvenzen laufen mit Ende Jänner aus. Diese ressortieren zum Justizministerium, mit dem man in ständiger Abstimmung sei, betonte Aschbacher. Ob die Bestimmungen verlängert werden, oder ob es Übergangsbestimmungen geben werde, könne sie jetzt noch nicht sagen. "Wir schauen uns das an", so die Ministerin. Alles hänge von der Entwicklung der Coronavirus-Fallzahlen ab, sagte Wirtschaftsministerin Schramböck.

"Wir sind auf das nächste Jahr, das zweifellos ein sehr herausforderndes wird, gut vorbereitet", versicherte Pfabigan. Der Fonds sei mit über 800 Mio. Euro gut gefüllt. Auch personell und organisatorisch sei der Fonds für die Anträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gerüstet. Die Nachbesetzungen habe man schon jetzt durchgeführt, um die neuen Kolleginnen und Kollegen besser einschulen zu können, damit sie nächstes Jahr voll einsetzbar seien. Im Schnitt warte ein Antragsteller 1,5 Monate auf die erste Zahlung, es könne auch schneller gehen oder etwas länger dauern. Mit einer eigenen Abteilung für Großinsolvenzen sei man auch für größere Pleite-Betriebe gut gerüstet.

Wobei nur ein Teil der Insolvenzen überhaupt beim Insolvenzentgeltfonds landet. Denn nur wenn es beim dem Pleitebetrieb Mitarbeiter gibt, deren Löhne oder sonstige Ansprüche ausständig sind, wird der Fonds überhaupt benötigt. Bei Ein-Personen-Unternehmen oder bei Insolvenzen, wo die Belegschaft ihr Geld erhielt, brauche man den Insolvenzentgeltfonds nicht.

Auch Sonderbestimmungen im Insolvenzrecht

Die Corona-Pandemie hat zu Sonderbestimmungen auch im Insolvenzrecht geführt, die den negativen Auswirkungen der Wirtschaftskrise entgegenwirken sollen. Tritt eine Überschuldung vom 1. März 2020 bis 31. Jänner 2021 ein, so besteht keine Verpflichtung (jedoch weiterhin die Möglichkeit) des Schuldners, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Bei Zahlungsunfähigkeit besteht unverändert eine Antragspflicht.

Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden des Unternehmens größer sind als die Vermögenswerte. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner fällige Schulden in angemessener Frist nicht erfüllen kann. Auf Antrag eines Gläubigers wegen Überschuldung kann das Insolvenzverfahren im genannten Zeitraum nicht eröffnet werden, so die Information der Wirtschaftskammer (WKÖ).

Ist der Schuldner bei Ablauf des 31. Jänner 2021 überschuldet, so hat er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des 31. Jänner 2021 oder 120 Tage nach Eintritt der Überschuldung, je nachdem welcher Zeitraum später endet, zu beantragen.

(APA/Red)

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