3G-Regel für die Nachgastronomie soll wieder kommen

Der aktuelle Entwurf der Bundesregierung sieht das offenbar vor, wie Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher dem ORF mitgeteilt haben soll.
Man muss also wieder geimpft, genesen oder getestet sein. Am Mittwoch soll die Verordnung zu den neuen Corona-Regeln vorgestellt werden.
Neue Regeln für Kontaktpersonen
Außerdem müssen Kontaktpersonen ohne vollen Corona-Immunschutz seit Montag nicht mehr in Quarantäne. Stattdessen gelten für die Betroffenen nun "Verkehrsbeschränkungen": Bei Kontakt mit anderen Personen muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden, auch outdoor. Untersagt sind Besuche von Einrichtungen, wo dies nicht möglich ist, etwa Gastronomie oder Fitness-Klubs. Der Krankenpflegeverband warnte unterdessen vor der geplanten Quarantäne-Verkürzung für Gesundheitspersonal.
Komplett untersagt ist Kontaktpersonen (auch mit Maske) der Besuch von Großveranstaltungen und Ähnlichem (Sportveranstaltungen, Konzerte etc.). Auch der Besuch von Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder "risikobehafteten Settings" ist nicht erlaubt. Dies gilt etwa für Alten- und Pflegeheime, Gesundheitseinrichtungen, Obdachlosenheime, Gefängnisse oder Flüchtlingsheime. Möglich ist hingegen grundsätzlich das Verlassen der Wohnung sowie etwa das Einkaufen, die Besorgung der Grundversorgung sowie die Arbeit (mit durchgängigem Tragen einer FFP2-Maske, Anm.).
(VOL.AT/APA)