3G-Pflicht am Arbeitsplatz kommt wohl früher als gedacht

Ein Entwurf für eine Verordnung des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass für alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Kunden zusammentreffen könnten, ab dem 15. Oktober die 3G-Regel gelten soll: Sie müssen geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein. Den Nachweis müssten Arbeitnehmer am Arbeitsplatz immer dabei haben, heißt es in dem Entwurf, der der "ZiB 2" vorlag.
3G-Pflicht für alle Arbeitnehmer mit Kontakt zu Kunden oder Kollegen
Bei direktem Kundenkontakt gilt - mit Ausnahmen wie der Gastronomie oder Sportstätten - außerdem Maskenpflicht, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert wird, zitierte die "ZiB 2" aus dem Entwurf.
Das würde eine deutliche Verschärfung bedeuten: Derzeit gilt die 3G-Pflicht nur für das Personal in wenigen Bereichen, etwa in Spitälern oder Kuranstalten. Wer die 3G-Regel nicht einhält, den könnte der Arbeitgeber ohne Bezahlung nach Hause schicken. Auch Kündigungen wären möglich, heißt es in dem Bericht. Noch sei aber nichts fix, es werde noch verhandelt, verweist die "ZiB 2" auf das Gesundheitsministerium. Für den Abend sei eine Konferenz von Minister Wolfgang Mückstein (Grüne) mit den Gesundheitslandesräten geplant gewesen.
Auch neue Corona-Regeln für Skigebiete vorgesehen
Auch für die Skigebiete seien in dem Entwurf neue Regeln ab dem 1. November vorgesehen, nämlich eine 3G-Pflicht für den Zutritt zu Seil- und Zahnradbahnen.
Das Gesundheitsministerium hat einen Verordnungsentwurf zu 3G am Arbeitsplatz erarbeitet, die Details werden nun zwischen den zuständigen Ministerien abgestimmt. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, will man detaillierte Informationen zu Regelungen und Fristen bekanntgeben. Im Vorfeld habe man auch mit den Sozialpartnern gesprochen. Auch vom Arbeitsministerium heißt es, man sei noch in Abstimmungen mit dem Gesundheitsministerium.
Handel unterstützt Pläne
Der Handelsverband spricht sich zwar für zusätzliche Corona-Sicherheitsmaßnahmen aus, damit müssten aber auch Erleichterungen bei der Maskenpflicht für die 600.000 Handelsangestellten in Österreich verknüpft werden. "Vor allem die Angestellten im Lebensmitteleinzelhandel brauchen endlich eine Erleichterung, immerhin müssen sie seit 18 Monaten durchgehend eine (FFP2)-Maske am Arbeitsplatz tragen", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.
Die in Wien verschärften Maßnahmen betreffend der Anerkennung und Gültigkeitsdauer von Corona-Tests dürften im Falle einer bundesweiten 3G-Pflicht am Arbeitsplatz nicht auch den Beschäftigten auferlegt werden, so der Handelsverband. Außerdem sollten die Testungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit erfolgen. Für die Aufbewahrung der Daten zum 3G-Status durch den Arbeitgeber müssten rechtliche Grundlagen geschaffen werden.
(APA/Red)