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38-jähriger Steirer wegen Stalkings einer Richterin verurteilt

Ein 38-jähriger Steirer ist wegen beharrlicher Verfolgung einer Richterin in einem Prozess am Donnerstag im Landesgericht Wels zu drei Monaten Haft rechtskräftig verurteilt worden. Er habe sich an ihr rächen wollen, weil sie dafür verantwortlich sei, dass er "unschuldig eingesperrt" sei, erklärte er.

Der wegen Nötigung und gefährlicher Drohung neunfach vorbestrafte Mann befindet sich seit seit 2003 in der Justizanstalt Garsten. Ein Gutachten in einem anderen laufenden Verfahren bescheinigt ihm eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Er fühlt sich “rechtswidrig der Freiheit beraubt” und müsse im Gefängnis “Zwangsarbeit” leisten.

Schuld daran sei eine steirische Richterin, die ihn mit ihrem Urteil hinter Gitter gebracht habe. Deswegen schrieb er teils direkt an sie, teils an ihre Dienststelle fünf Briefe mit sexuell anzüglichem Inhalt. Unter anderem erklärte er, er kenne sie aus Swingerclubs und beschrieb ihre angeblichen sexuellen Vorlieben, die ihm sehr gefallen würden.

Das brachte ihm eine Anklage wegen beharrlicher Verfolgung ein. In der Verhandlung in Wels wollte er sofort ein Rechtsmittel dagegen einlegen, außerdem verlangte er eine “Gesetzesänderung”. Das sei leider aus rechtlichen Gründen nicht möglich, setzte ihm die Einzelrichterin auseinander. Er gestand ein, die Briefe geschrieben zu haben, bekannte sich aber dennoch nicht schuldig und verlangte einen Freispruch. Er habe aus einem inneren Drang gehandelt und er werde die Briefinhalte und ein Foto der von ihm ins Visier genommenen Richterin auch noch im Internet veröffentlichen, kündigte er an. Denn die Juristin habe sein Leben zerstört, deswegen wolle er auch ihres zerstören. Er verlange von ihr zwei Millionen Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld, er habe Wiederaufnahmeverfahren beantragt und außerdem werde er sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wenden.

Das Urteil mit drei Monaten Haft – die Höchststrafe wäre ein Jahr gewesen – nahm er mit der Bemerkung “ich sitze ja sowieso” an. Ihm droht noch ein weiterer Prozess wegen gefährlicher Drohung. Denn er soll die Richterin nicht nur beharrlich verfolgt , sondern auch noch erklärt haben: “Ich wünsche Ihnen den Tod oder den Rollstuhl.” Auch in diesem Fall fühlt sich der Steirer unschuldig: Das sei doch keine “Drohung” gewesen, sondern nur ein “Wunsch”.

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