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30-Jähriger tötete seine Großmutter in NÖ: Erneuter Prozess am 12. Jänner

Er hat seine Großmutter in Bezirk Neunkirchen getötet - dem 30-jährigen Täter wird nun erneut der Prozess gemacht
Er hat seine Großmutter in Bezirk Neunkirchen getötet - dem 30-jährigen Täter wird nun erneut der Prozess gemacht ©APA (Sujet)
Weil seine 20-jährige Haftstrafe und die Einweisung vom Vorjahr durch den OGH aufgehoben wurde, wird ein 30-jähriger Mann aufgrund der Tötung seiner Großmutter erneut vor Gericht stehen.
Haft und Einweisung für 30-Jährigen
Enkel plädierte auf "nicht schuldig"

Für die Tötung seiner Großmutter im März 2019 im Bezirk Neunkirchen muss sich ein 30-Jähriger im kommenden Jahr erneut vor dem Landesgericht Wiener Neustadt verantworten.

75-jährige Großmutter im Bett liegend brutal getötet

Der Strafausspruch vom vergangenen Dezember - 20 Jahre Haft wegen Mordes - und die damals verhängte Einweisung wurden vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben. Sowohl über die neue Strafhöhe als auch über die Unterbringung wird nun am 12. Jänner vom Schwurgericht neu entschieden.

Der österreichische Staatsbürger soll die im Bett liegende 75-Jährige im Schlafzimmer ihres Hauses in der Nacht auf den 23. März 2019 geschlagen, gewürgt und ihr zahlreiche Stiche und Schnitte zugefügt haben. Verwendet wurden dabei laut Anklage ein Klapp- und ein Küchenmesser. Die Frau wurde am 23. März tot in ihrem Haus in einer Marktgemeinde im Bezirk Neunkirchen entdeckt. In der folgenden Nacht wurde der Mann im Bezirk Baden festgenommen. Er wurde unter anderem durch mehrere DNA-Spuren belastet, war im Rahmen der Hauptverhandlung aber grundsätzlich nicht geständig. Ein mögliches Handeln in einem Zustand "unbegründeter Wut" hielt er dann aber doch für möglich.

Strafausspruch gegen 30-Jährigen aufgehoben

Der Strafausspruch vom 17. Dezember 2019 wurde infolge einer Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft aufgehoben. Die 20 Jahre Haft fasste der Beschuldigte in Kombination mit dem Widerruf einer bedingt nachgesehenen Strafe von vier Monaten aus. Der Österreicher müsste also eigentlich zwanzig Jahre und vier Monate im Gefängnis absitzen. Damit überschritt das Geschworenengericht nach Ansicht des OGH allerdings die Strafbefugnis, die bei zeitlich begrenzten Freiheitsstrafen bei exakt 20 Jahren endet.

Neuerliche Verhandlung am 12. Jänner

Eigentlich war die teilweise Neuauflage des Prozesses für den 3. Dezember geplant gewesen. Dass die Verhandlung nun am 12. Jänner stattfindet, ist einer ungewöhnlichen Verteidigerkonstellation geschuldet. Wolfgang Blaschitz, ursprünglicher Anwalt des Beschuldigten, war am 2. November tot in seinem Pkw vorgefunden worden. Er dürfte einem Herzinfarkt erlegen sein. Das Mandat wanderte in der Folge zu Astrid Wagner, bei der sich allerdings für den 3. Dezember eine Terminkollision abzeichnete.

(APA/Red)

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