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3. Piste auf Flughafen Wien-Schwechat: Gespaltene Meinung in Stadtregierung

Das Aus für die 3. Piste am Flughafen Wien erhielt gemischte Reaktionen
Das Aus für die 3. Piste am Flughafen Wien erhielt gemischte Reaktionen ©APA/HANS KLAUS TECHT
Des Einen Freud', des Anderen Leid: Das Nein des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zur geplanten dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat hat am Freitag unterschiedliche Reaktionen in der rot-grünen Wiener Stadtregierung ausgelöst.
Aus für die 3. Piste
Ein Fall fürs Höchstgericht

Während sich die Grünen in einer Aussendung erleichtert zeigten, sprach die SPÖ von einem “gefährlichen Urteil”. Bedauern äußerten auch Wien-Tourismus und ÖVP, die FPÖ war erfreut.

SPÖ, ÖVP und Wien-Tourismus bedauern

SPÖ-Gemeinderat Erich Valentin sah nicht nur ein “gefährliches Urteil”, sondern auch eine “Themenverfehlung”: “Ich nehme den Entscheid zur Kenntnis, aber mit dem Verweis auf den CO2-Ausstoß kann ich jedes künftige Infrastrukturprojekt ablehnen.” Das Gericht habe die Aufgabe gehabt, den Bau der dritten Piste hinsichtlich des Umweltverträglichkeitsgesetzes zu überprüfen. “Eine Beurteilung der österreichischen Klimaschutzpolitik war nicht gefragt”, sagte Valentin laut Aussendung.

Grüne, FPÖ und VCÖ erfreut über Nein des BVwG

Erleichterung herrschte dagegen bei den Wiener Grünen: “Wir setzen uns seit 20 Jahren für fluglärmgeplagte Wiener ein und haben uns auch seit jeher gegen den Bau einer dritten Piste ausgesprochen, im Interesse der Umwelt und der Wiener Bevölkerung”, sagte Umweltsprecher Rüdiger Maresch. Die “rote Karte des Bundesverwaltungsgerichts” müsse auch der Bundesregierung zu denken geben.

Auch die Wiener FPÖ begrüßte die Entscheidung: “Die Wiener FPÖ hat viele Jahre gegen den Bau der 3. Fluglärmpiste gekämpft und ist über das Nein des Bundesverwaltungsgerichtes zu diesem Monsterprojekt natürlich hoch erfreut”, sagte der nicht amtsführende Stadtrat Toni Mahdalik. Erfreut über das Urteil zeigte sich auch der Verkehrsclub Österreich (VCÖ): “Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtshofs macht eines klar: Infrastrukturprojekte müssen zukünftig im Einklang mit den von Österreich beschlossenen Klimazielen stehen”, so VCÖ-Experte Markus Gansterer.

3. Piste auf Flughafen Wien-Schwechat sorgt für Enttäuschung

Enttäuschung herrschte dagegen beim Wien-Tourismus: “Wir bedauern diese Verzögerung, denn Wiens Erfolg als Wirtschafts- und Tourismusstandort hängt sehr stark von der Erreichbarkeit aus der Luft ab”, sagte ein Sprecher zur APA. Auch die Wiener Wirtschaftskammer sah einen “harten Schlag für den Tourismus”. Ebenfalls Kritik kam vom Wiener ÖVP-Chef Gernot Blümel: “Ich bedauere die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur dritte Piste, die den gesamten Wirtschaftsstandort gefährdet und standortpolitisch nicht nachvollziehbar ist”, sagte er in einer Aussendung.

Gericht macht sich zum “Über-Gesetzgeber”

Der Flughafen Wien wird alle möglichen Rechtsmittel gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) ergreifen, in dem der Bau der dritten Piste untersagt wird. Das Gericht habe den Verlust von Ackerland und die Sorge vor steigendem CO2-Ausstoß über alle anderen Erwägungen gestellt und damit sich selber zu einem “Über-Gesetzgeber” gemacht, kritisiert Flughafen-Vorstand Günther Ofner.”Wenn man das ernst nimmt, heißt das, auch unter dem Gesichtspunkt Bodenverbrauch, es darf kein neues Haus gebaut werden, es darf keine zusätzliche Straße gebaut werden und es darf auf keine Fall eine zusätzliche Betriebsanlage gebaut werden”, kritisiert Ofner, denn alle die Projekte würden zu CO2-Ausstoß führen und Boden verbrauchen. Das würde einem Investitionsstopp gleichkommen, daher müsste der Bundesgesetzgeber darüber entscheiden. Sollte aber aus dieser Überlegung speziell nur die dritte Piste verboten werden, dann wäre das “schwerwiegend diskriminierend”, sagt der Flughafenvorstand.

“Urteil falsch und diskriminierend”

Aus diesen Überlegungen “halten wir das Urteil für falsch und diskriminierend”, sagte Ofner im Gespräch mit der APA. “Mit Sicherheit” werde es eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) geben, “wahrscheinlich” auch eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH). “Es ist beispiellos, sich ein Projekt herauszupicken und zu sagen, das ist jetzt verantwortlich für die österreichischen Klimaschutzverpflichtungen”. Es gehe bei der Revision weit über die Interessen des Flughafens hinaus. “Wir können mit dem Mangel leben, aber es wäre ein K.O.-Schlag für die Wirtschaftsentwicklung Österreichs.” Welche Zukunftsaussicht könne eine Weltstadt Wien haben, wenn im Jahr 2025 die Kapazität ausgeschöpft ist. Dazu komme, dass die Bundesregierung gerade erst ein neues Programm veröffentlicht hat, das die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mittelpunkt stellt. Auch habe die Bundesregierung zur Förderung der Luftfahrt die Halbierung der Ticketsteuer in Aussicht gestellt, nirgendwo sei die Rede davon, die dritte Piste zu verhindern.

Dazu komme, dass durch die Verhinderung der dritten Piste die Zahl der Flüge nicht gesenkt würde – sie würden nur in andere Städte umgeleitet, erwartet Ofner. “Die Annahme, dass dadurch, dass man den Flughafen Wien für die Zukunft blockiert, man einen Beitrag zum Klimaschutz leistet, ist völlig absurd”, schließt Ofner daraus. Dabei halte das Gericht unter Berufung auf Gutachter ausdrücklich fest, dass die Kapazität des Flughafens Wien 2025 ausgeschöpft ist. Kein einziges Gutachten sei negativ oder ablehnend, auch von den Teilnehmern am Mediationsverfahren habe es keine Einsprüche gegen das Projekt gegeben. Die aktuellen Kläger haben nicht daran teilgenommen.

CO2-Ausstoß im Flughafenbetrieb um 20 Prozent gesenkt

Der Flughafen investiere derzeit Millionen in die Senkung der Emissionen und habe in den letzten drei Jahren den CO2-Ausstoß im Flughafenbetrieb (ohne Flugbewegungen) um über 20 Prozent gesenkt. “Im Lichte einer solchen Entscheidung muss man sich fragen, ob das überhaupt noch betriebswirtschaftlich vertretbar ist, hier irgendetwas weiter zu tun, weil es sowieso weggewischt und als sinnlos bezeichnet wird”, so Ofner. Der Flughafen habe dem Gericht sein Programm zur Reduktion des CO2-Ausstoßes vorgelegt. Auch habe die internationale Luftfahrtvereinigung IATA versprochen, dass in der Luftfahrt durch entsprechende Programme der CO”-Ausstoß um 50 Prozent reduziert wird – die Branche habe sich selbst verpflichtet, dieses Ziel ab 2025 schrittweise zu erreichen. Das habe das Gericht nicht berücksichtigt.

(apa/red)

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