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27.045 Anträge zu Corona-Fall als Berufskrankheit

Es gab bis Ende mai 27.045 Anträge auf Anerkennung einer Corona-Erkrankung als Berufskrankheit in Österreich.
Es gab bis Ende mai 27.045 Anträge auf Anerkennung einer Corona-Erkrankung als Berufskrankheit in Österreich. ©APA/dpa/Maurizio Gambarini (Symbolbild)
20.045 Anträge wurden mit Stand Ende Mai auf Anerkennung einer Corona-Infektion als Berufskrankheit bei der Unvallversicherung AUVA gestellt.
Corona soll als Berufskrankheit anerkannt werden
Anerkennung von Corona als Berufskrankheit gefordert

Von den bisher 15.655 erledigten Fällen wurde nur jeder zweite positiv entschieden, rechnete heute die Arbeiterkammer (AK) vor und warnt: "Die fehlende soziale Absicherung, vor allem für Menschen, die sich im Betrieb angesteckt haben, wird immer deutlicher sichtbar."

27.045 Anträge gab es zur Anerkennung eines Corona-Fall als Berufskrankheit

Wer sich am Arbeitsplatz infiziert hat und monatelang nach überstandener Krankheit aufgrund von Long Covid immer noch nicht arbeiten kann, sollte ein Recht auf Anerkennung der Infektion als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall haben, fordert die AK.

Corona nur in bestimmten Branchen als Berufskrankheit anerkannt

Covid werde nämlich als Berufskrankheit nur in bestimmten Branchen zugesprochen, etwa im Pflegebereich. Als Arbeitsunfall sei in Österreich überhaupt erst eine Erkrankung mit dem Virus anerkannt worden. In Deutschland seien rund 74 Prozent der Covid-Infektionen als Berufskrankheit und 18.150 Fälle derart registriert worden.

Menschen die zu Pandemiezeiten gearbeitet haben gleich behandeln

"Es ist unfair, dass jene Menschen, die in den Hochzeiten der Pandemie am Arbeitsplatz waren und das Land am Laufen gehalten haben, nicht dieselben Rechte haben sollen", kritisierte heute Wolfgang Panhölzl, Leiter der AK-Abteilung Sozialversicherung.

AUVA habe für manche Ablehnung nicht einmal Bescheid ausgestellt

Laut Panhölzl würde die AUVA für manche Ablehnungen nicht einmal einen Bescheid ausstellen. Betroffenen werde so die Möglichkeit genommen, Einspruch gegen die Entscheidung der AUVA zu erheben.

(APA/Red)

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