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26-Jähriger in Wien verurteilt: Mit 12-Jähriger geschlafen - bedingte Strafe

Mit Zwölfjähriger geschlafen - bedingte Strafe
Mit Zwölfjähriger geschlafen - bedingte Strafe ©APA (Sujet)
Am Wiener Landesgericht wurde ein mittlerweile 26-jähriger Mann verurteilt, der vor fünf Jahren mit einer Zwölfjährigen geschlafen hatte.

Weil er vor fünf Jahren mit einer Zwölfjährigen geschlafen hatte, ist am Donnerstag, den 3. Oktober ein mittlerweile 26-Jähriger am Wiener Landesgericht zu zehn Monaten, bedingt auf drei Jahre, verurteilt worden.

Mit Zwölfjähriger geschlafen – bedingte Strafe

Ausschlaggebend für das milde Urteil für den schweren sexuellen Missbrauch Unmündiger war, dass “die Tat vom Opfer wirklich gewollt wurde und sie irgendwann nicht mehr widerstehen konnten oder wollten”, so Richterin Daniela Vetter zum Angeklagten.

Vernachlässigung, Alkohol, Gewalt und sexueller Missbrauch hatten das Leben der mittlerweile verstorbenen Stefanie bestimmt. Seit ihrem siebenten, achten Lebensjahr wurde sie in Heimen und Wohngemeinschaften betreut. Als sie über eine Freundin den Angeklagten kennenlernte, hatte sie eine Ansprechperson, der ihr verständnisvoll zuhörte, weil sein Bruder eine ähnlichen Lebensweg hinter sich hatte.

Angeklagte erinnerte sich nicht 100%

Das junge Mädchen empfand nach einiger Zeit offensichtlich mehr für den 21-Jährigen, der aber in diesem nur “eine Art kleine Schwester” gesehen haben will. Ihr Ansinnen, bei ihm zu übernachten, habe er zurückgewiesen und die Zwölfjährige nur zweimal mit zwei ihrer Freundinnen bei sich über Nacht aufgenommen. Den Anfang 2008 vollzogenen Beischlaf habe es nicht gegeben, so seine früheren Aussagen vor der Polizei.

Nun wollte er sich wegen seines damaligen Alkohol- und Drogenkonsums in dieser Phase seines Lebens nicht mehr so genau erinnern können. “Ich kann es mir nicht vorstellen, ich stehe auf ältere Frauen.” “Können Sie’s ausschließen?”, wollte Staatsanwältin Ursula Kropiunig wissen. “Ich kann es nicht 100-prozentig ausschließen.”

Mädchen machte Schwangerschaftstest

Das Mädchen machte für das Schöffengericht in ihrer kontradiktorischen Aussage einen sehr glaubwürdigen Eindruck, als sie schilderte, wie es zu den sexuellen Handlungen gekommen war: Sie hätte ihn besucht, habe noch Sekt mit dem etwas alkoholisierten Burschen getrunken, bevor sie sich angekuschelt und ihn gestreichelt habe. Er habe ihr gefallen und sie habe es gewollt. Dass dieser danach angezeigt wurde, finde sie “nicht richtig” und er sollte nicht bestraft werden. Da beim Sex das Kondom geplatzt war, sie am Rosenhügel einen Schwangerschaftstest durchführen ließ und ihr Vater die Betreuerin der Fürsorge informiert hatte, war die Angelegenheit erst publik geworden.

Rechtskräftiges Urteil in Wien

Weil man den Beschuldigten jahrelang nicht auftreiben konnte, fand der Prozess erst nach mehr als fünf Jahren statt. Dieser hatte die Zeit jedenfalls genutzt: Der 26-Jährige hat einen erfolgreichen Entzug hinter sich, arbeitet und holt seine Installateur-Lehre nach. “Sie haben auf den Senat einen sehr guten Eindruck gemacht und sich gefestigt. Wir haben nur Milderungsgründe gefunden”, lobte die Richterin. So blieb das Urteil unter der Mindeststrafe von einem Jahr – und wurde zur Gänze auf drei Jahre bedingt nachgesehen, so wie es sogar die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer empfohlen hatte.

Stefanie wird von dem Urteil nichts mehr erfahren: Zur großen Überraschung des Gerichts erzählte der Vater des Mädchens bei seiner Zeugenaussage, dass seine Tochter vor zwei Jahren gestorben ist. “Bei einem Unfall. Was genau passiert ist, haben wir nie erfahren. Aber ich kann Ihnen sagen, wo sie begraben ist, am Zentralfriedhof. Ab und zu schauen wir dort vorbei.”

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

(Red./APA)

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