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11 Fakten zur achten Europawahl 2014

Von 22. bis 25. Mai wählen die Unionsbürger das Europaparlament.
Von 22. bis 25. Mai wählen die Unionsbürger das Europaparlament. ©APA/EPA
Am Sonntag, den 25. Mai, treten die österreichischen Bürger den Gang zur Urne an und wählen ihre Abgeordneten für das Europaparlament.

1. Alle fünf Jahre Europawahl

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Seit 1979 findet in der Europäischen Union alle fünf Jahre die Europawahl statt. In der allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt. Es ist die einzige direkt gewählte supranationale Institution weltweit.

2. Zweitgrößte demokratische Wahl

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APA/dpa/Marijan Murat ©Foto: APA/dpa/Marijan Murat

Die diesjährige Europawahl ist die zweitgrößte demokratische Wahl, die es weltweit je gegeben hat. Rund 400 Millionen Wähler in den 28 EU-Staaten entscheiden über das neue EU-Parlament.

3. 751 Abgeordnete

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Bei der Europawahl wählen die EU-Bürger die 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments.

4. Viertägige Wahl

APA/EPA/Patrick Seeger
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Die Wahl wird an vier Tagen stattfinden. Am Donnerstag, den 22. Mai, starteten die Niederländer und Briten. Der Großteil der Unionsbürger tritt am Sonntag, den 25. Mai, den Gang zur Urne an. In drei EU-Staaten – Tschechien, Frankreich und Italien – sind die Wahllokale sogar an zwei Tagen geöffnet.

5. Wahlbeteiligung geht zurück

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Die Wahlbeteiligung geht europaweit kontinuierlich zurück. Lag sie vor 35 Jahren im Durchschnitt der damals nur neun EU-Länder noch bei 62 Prozent, gingen bei der Wahl 2009 nur mehr 43 Prozent aller Berechtigter aus den zu dieser Zeit bereits 27 EU-Ländern zur Wahl.

6. Ab 16 Jahren wahlberechtigt

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Das Alter für das aktive Wahlrecht liegt in fast allen Staaten bei 18 Jahren. Nur in Österreich und erst seit der letzten Europawahl 2009 sind bereits Bürger ab 16 Jahren wahlberechtigt.

7. Passives Wahlrecht ab 18 Jahren

APA/Herbert Pfarrhofer
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In den meisten Ländern dürfen EU-Bürger bereits ab 18 Jahren gewählt werden, aber beispielsweise in Italien und Zypern liegt das Mindestalter bei 25 Jahren.

8. Sperrklausel bei weniger als 4 %

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EU-weit gibt es keine einheitliche Regeln für Sperrklauseln. Bei einer Verhältniswahl verhindert eine Sperrklausel den Einzug von kleineren Parteien ins Parlament. In Österreich tritt die Sperrklausel bei weniger als 4 % der Gesamtzahl der Stimmen in Kraft. In 13 EU-Staaten gibt es keine Sperrklausel.

9. 18 Sitze im EU-Parlament

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Im Europäischen Parlament haben größere Staaten grundsätzlich mehr Abgeordnete als kleinere Staaten, allerdings haben kleinere Staaten mehr Abgeordnete pro Einwohner als größere Staaten. Österreich verfügt über 18 Sitze. Malta, der EU-Staat mit der niedrigsten Einwohnerzahl, nimmt 6 Sitze ein.

10. Neun Parteien stehen zur Wahl

APA/Barbara Gindl
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In Österreich stehen neun Parteien am 25. Mai zur Wahl. Davon werden fünf – SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne und NEOS – es sicher ins EU-Parlament schaffen.

11. 28 Mitgliedsstaaten

AP/Claude Paris
AP/Claude Paris ©Foto: AP/Claude Paris

In den 28 Mitgliedsstaaten treten jeweils nationale Parteien an, die sich jedoch teilweise auf europäischer Ebene zu politischen Parteien zusammengeschlossen haben. Die großen „Europaparteien“ haben vor der Wahl Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten aufgestellt. Einer von ihnen soll die Nachfolge von José Manuel Barroso antreten.

(APA/dpa/red.)

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