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20-Jähriger nach "Bandenkrieg" in Wien-Simmering verurteilt

Der 20-Jährige wurde am Landesgericht verurteilt.
Der 20-Jährige wurde am Landesgericht verurteilt. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Am Mittwoch ist ein ursprünglich aus Tschetschenien stammender 20-Jähriger am Landesgericht rechtskräftig zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden, nachdem er im Zug eines "Bandenkriegs" in Wien-Simmering zwei junge Syrer bewusstlos geschlagen hatte.

Ein mitangeklagter 14-Jähriger, dem vorgeworfen worden war, dem 20-Jährigen eine Schreckschusspistole überreicht zu haben und selbst mit einem Elektroschocker gegen die Gegner vorgegangen zu sein, wurde freigesprochen.

An sich hatten sich die verfeindeten Gruppierungen für Ende Jänner 2024 eine "Aussprache" ausgemacht, nachdem es in sozialen Medien zu angeblichen Beleidigungen seitens eines Syrers gekommen war. Am 26. Jänner kam es bei der U-Bahn-Station Gasometer frühzeitig zu einer zufälligen Begegnung zwischen einigen Tschetschenen und einer Gruppe von Syrern, unter denen sich auch der Bursche befand, dem von der anderen Seite die beleidigenden Äußerungen unterstellt wurden.

"Es war relativ schnell provokativ. Er hat mich angeschaut."

"Es war relativ schnell provokativ. Er hat mich angeschaut. Da wusste ich, es wird eskalieren. Ich hab' ihm einen Schlag gegeben. Da hat alles begonnen", schilderte der von Verteidiger Florian Kreiner vertretene 20-Jährige, der sich umfassend geständig zeigte. Ein 16 Jahre alter Syrer ging nach Schlägen gegen Kopf, Nase und Ohr zu Boden. Der Betroffene berichtete einem Schöffensenat, er sei nach dem dritten Schlag "umgefallen", wobei er versicherte, der 20-Jährige habe einen Schlagring benutzt. So etwas benötige er nicht, "weil meine Faustschläge so stark sind", hielt der 1,92 Meter große, 100 Kilogramm schwere Tschetschene dem lächelnd entgegen.

Ein 15 Jahre alter Syrer schilderte das K.o. seines Freundes wie folgt: "Da habe ich auf ein Mal meinen Freund schlafen gesehen. Licht aus. Ich hatte den ur Schrecken. Ich wollte nur weglaufen." Einem anderen jungen Syrer gelang das nicht. Der körperlich überlegene Tschetschene - von Beruf Lagerarbeiter - schickte auch ihn zu Boden, wobei auch in diesem Fall ein kurzzeitiger Bewusstseinsverlust die Folge war.

Der 20-Jährige wurde am Ende wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung, schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung schuldig erkannt. Dem mitangeklagten 14-Jährigen konnte der inkriminiere Tatbeitrag nicht nachgewiesen werden. Zur Freude seiner Freunde, die sich vor dem Gerichtssaal versammelt hatten, wurde er rechtskräftig freigesprochen.

(APA/Red)

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