Das Paar bewohnte in dem Heim mit der gemeinsamen Tochter eine zwölf Quadratmeter große Wohneinheit. Die Zweijährige musste die Bluttat mitansehen, der ein verbaler Streit vorausgegangen sein dürfte: Der Angeklagte behauptete, seine Frau habe schon länger Drogen und Alkohol genommen und auch sonst ein Leben geführt, das nicht seinen Vorstellungen entsprach. Er habe sie deswegen zur Rede gestellt.
Nach seiner Festnahme hatte der Mann – ein ausgebildeter UCK-Kämpfer, der als Gewalttäter bekannt war – behauptet, die Frau habe sich danach mit einem Küchenmesser gerichtet. Ein halbes Jahr hielt er die Selbstmord-Variante aufrecht, die jedoch mit dem gerichtsmedizinischen Gutachten zusammen brach: Der Sachverständige konnte anhand des Stichkanals nachweisen, dass ein Freitod auf keinen Fall in Frage kam.
Vor den Geschworenen gab der Angeklagte nun zwar zu, zum Messer gegriffen zu haben, bestritt aber die Tötungsabsicht. Bei einem Stich ins Herz muss aber jedermann klar sein, dass mit dem Ableben des Opfers zu rechnen ist, hielt dem die Staatsanwältin entgegen.