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19-Jähriger prügelte Mann am Kardinal-Nagl-Platz nieder: Prozess

Der 19-jährige Angeklagte kam mit einer Bewährungsstrafe davon.
Der 19-jährige Angeklagte kam mit einer Bewährungsstrafe davon. ©Bilderbox.at
Ein 41 Jahre alter Wiener wurde im vergangenen Sommer am Kardinal-Nagl-Platz in Wien-Erdberg von einem jungen Burschen geschlagen und mit Füßen getreten. Der Mann erlitt einen Schädelbruch. Am Freitag musste sich der 19-Jährige vor Gericht verantworten.

“Ich habe gedacht, der tötet mich jetzt”, sagte der Museums-Angestellte am Freitag im Straflandesgericht, der nach dem Gewaltexzess mit einem Schädelbasisbruch in seinem Blut liegen geblieben war.

19-Jähriger trat dem Opfer gegen den Kopf

“Er hat einfach rot gesehen”, führte Verteidiger Normann Hofstätter, der Rechtsbeistand des 19-Jährigen ins Treffen. Angeblich soll der junge Mann, der derzeit seinen Zivildienst versieht, sich über das Äußere des 41-Jährigen lustig gemacht haben, der ganz in Schwarz unterwegs war. Dieser soll dem Burschen daraufhin eine Zigarette aus dem Mund geschnippt und sich entfernt haben. Obwohl die Situation damit schon bereinigt schien, ging der 19-Jährige dem Akademiker nach und rastete aus.

Der 41-Jährige wurde mehrere Tage stationär behandelt. Er traut sich seit dem Vorfall nicht mehr allein auf die Straße, meidet Menschenansammlungen und schläft schlecht, berichtete er im Zeugenstand.

Bewährungsstrafe für prügelnden Jugendlichen

“Ich würde alles dafür tun, dass es nicht passiert ist. Es ist das erste und letzte Mal in meinem Leben passiert”, gab der Angeklagte zu Protokoll. Er sei am 23. Juli “unrund” gewesen, weil er Diskussionen mit seiner Freundin und damals keinen Job hatte. Weshalb er derart die Beherrschung verlor, könne er sich trotzdem nicht erklären.

Richterin Katharina Lewy ließ Milde walten. Der 19-Jährige, der nur knapp einer Anklage wegen versuchten Mordes entgangen war, kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Er wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu 20 Monaten bedingt verurteilt. Zudem muss er ein Anti-Aggressionstraining besuchen und dem Gericht vierteljährlich nachweisen, dass er nach seinem Zivildienst einer geregelten Beschäftigung nachgeht. Dem Opfer wurden vorerst 3.500 Euro zugesprochen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

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