Weil er mehr als ein halbes Kilogramm Kokain von Rotterdam nach Wien geschmuggelt hatte, das Gift in seiner Wohnung bunkerte, mit Milchzucker streckte und in Bars verkaufte, wurde am Dienstag im Straflandesgericht ein an sich pensionsreifer Angeklagter zur Verantwortung gezogen. Der Mann ist bereits 74 Jahre alt.
Aus Altersgründen habe er vom Einbrechen Abstand genommen, ließ der 23 mal Vorbestrafte den Schöffensenat wissen. Zur Geldaufbesserung sei es jedoch nötig gewesen, auf Suchtgifthandel umzusatteln. Das is ja afach, gab er zu Protokoll.
Erst im vergangenen Februar hatten sich für den betagten Mann wieder ein Mal die Gefängnistore geöffnet, hinter denen er insgesamt 38 Jahre seines Lebens verbracht hat. Im August fuhr er mit der Bahn auf einen guten Tipp hin nach Holland und brachte 20 Gramm Kokain mit. Er ließ die Qualität überprüfen, wobei er sich selbst die eine oder andere Kostprobe genehmigte. Kokain ist ja nicht gesundheitsschädlich, beschied er dem Gericht. Außerdem habe er einen zu niedrigen Puls.
Weil die Qualität stimmte, setzte sich der 74-Jährige wieder in den Zug und unternahm zwei weitere Ausflüge nach Rotterdam, wobei ihn der touristische Aspekt nicht im Geringsten interessierte. Er borgte sich vielmehr von seiner ahnungslosen Schwester (Der hab i an Schmäh erzählt! Dass i a Wohnung brauch und so!) Geld aus, um genug Kokain kaufen zu können: I hab mir dacht, i mach glei a Depot auf, a größeres!
Der durchaus rüstige Mittsiebziger – I hab ja nix außer mein Sport! I geh Laufen! – wurde im November festgenommen, als er sicherheitshalber einen Teil seines Suchtgiftvorrats in die Wohnung einer Bekannten bringen und dort verstecken wollte.
Und was machen wir jetzt mit Ihnen? fragte Richter Friedrich Zeilinger am Ende des Verfahrens. Jetzt hab i auf alle Fälle genug, erwiderte der Angeklagte. Er müsse jetzt einsichtig werden und werde keine Verbrechen mehr begehen. Auf die Frage, warum ihm diese Erkenntnis erst jetzt komme, bemerkte der 74-Jährige: Leider hab i ka Hirn.
Nach dem Schlussplädoyer von Verteidiger Werner Tomanek, der um Milde ersuchte, wandte sich der Drogen-Opa noch ein Mal abschließend ans Gericht: Bitte, lassens mi net im Häfn sterben!
Der Senat ließ sich erweichen und verhängte bei einer Strafdrohung von bis zu 15 Jahren 18 Monate unbedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt erbat Bedenkzeit.
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