Mit dem älteren der beiden Angeklagten hatte sich bereits am Dienstagnachmittag im Grauen Haus ein Schöffensenat zu befassen. Der 17-Jährige geriet in die Schlagzeilen, als ihn die Polizei gemeinsam mit einem 16 Jahre alten Freund wegen Mordverdachts festnahm. Nach fast zwei Monate dauernden Ermittlungen war es Kriminalisten Ende Februar gelungen, die beiden als mutmaßliche Täter im Fall Valmir L. auszuforschen.
Wegen 50 Euro mit Messer attackiert
Die beiden hatten den 18 Jahre alten Lehrling in der Nacht auf den 4. Jänner 2011 in einem Lokal kennengelernt, wo sie dieser um eine Zigarette anschnorrte. Es entwickelte sich ein Gespräch, in dessen Verlauf sich der Lehrling angeblich anbot, den Jüngeren Haschisch zu besorgen. Zu diesem Zweck übergaben ihm die beiden 50 Euro.
Statt damit einen Dealer aufzusuchen, marschierte Valmir L. zu einem Automaten und soll das Geld innerhalb kürzester Zeit verspielt haben. Daraufhin kam es zwischen den drei Burschen zu einem Streit, in dessen Verlauf der 17-Jährige ein Messer gezückt und dem Lehrling in den Rücken gestoßen haben soll. Valmir L. versuchte mit der in seinem Rücken steckenden Klinge zu fliehen, der 16-Jährige verfolgte ihn, holte ihn ein und versetzte ihm laut Anklage mit einer zweiten Waffe weitere Stiche.
Der 18-Jährige brach schließlich in der Grillgasse in Wien-Simmering zusammen. Der 17-Jährige soll dem auf dem Bauch liegenden Burschen mit seinem Messer noch einmal eine massive Verletzung im Rücken zugefügt haben. Dann ergriff er mit seinem Begleiter die Flucht. Zwei Passantinnen hörten die Schreie des Schwerverletzten, eilten ihm zu Hilfe und verständigten die Rettung. Das Leben des 18-Jährigen war allerdings nicht mehr zu retten, er starb auf dem Weg ins Spital.
Verurteilung wegen schwerer Sachbeschädigung
Am Dienstagnachmittag ist der 17-Jährige Beschuldigte zudem im Zusammenhang mit drei angezündeten Waggons des Orient Express wegen Brandstiftung sowie Einbruchs in eine Fischerhütte zu 19 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Bei der Strafbemessung fielen drei Vorstrafen des Burschen erheblich ins Gewicht, darunter eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten für eine schwere Sachbeschädigung.
Der 17-Jährige akzeptierte das Urteil. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Sollte die Entscheidung in Rechtskraft erwachsen, wäre auf das Urteil im bevorstehenden Mordprozess Bedacht zu nehmen: Sollte der Jugendliche, der sich dem Vernehmen nach zur Bluttat im Wesentlichen geständig zeigen will, auch in dieser Verhandlung schuldig erkannt werden, würden die 19 Monate in das zu verhängende Strafausmaß “einfließen”. Der Freund, der den 17-Jährigen beim “Zündeln” begleitet hatte, erhielt wegen Brandstiftung acht Monate auf Bewährung.
(apa)