Die Strafe von sechs Monaten auf drei Jahre bedingt ist bereits rechtskräftig.
Junge Frau aufgegriffen
Die gebürtige Tschetschenin war am 4. Juli als Mitglied einer größeren Gruppe an der rumänisch-bulgarischen Grenze aufgegriffen worden. Vor Gericht bestritt die junge Frau jedoch, dass ihr Ziel Syrien gewesen sei. Sie hätte in die Türkei reisen und dort einen jungen Mann heiraten wollen – über dessen Identität sie jedoch überhaupt nichts sagen konnte.
Wie Staatsanwalt Leopold Bien in seinem Schlussplädoyer ausführte, hätte er der jungen Frau beinahe geglaubt. Doch Aussagen anderer Terrorverdächtiger sowie eines LVT-Beamten, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit einvernommen wurde, zeichneten ein anderes Bild. Demnach handelt es sich bei der Angeklagten um jene “Schwester Fatima”, die in Chats die Ziele des IS vertreten hatte.
18-Jährige in Wien verurteilt
Damit soll es jedoch vorbei sein: Der Geschworenensenat unter dem Vorsitz von Norbert Gerstberger glaubte ihr dieser Ideologie abgeschworen zu haben. “Wir haben nicht den Eindruck, dass es sich bei ihr um eine gefährliche Schläferin handelt, die sich auf dem Stefansplatz in die Luft sprengen wird”, so der Richter. Ihr Vorhaben reiche jedoch nach der aktuellen Judikatur für eine Verurteilung wegen Mitwirkung an einer terroristischen Vereinigung.
Die junge Frau hat mittlerweile eine eigene Wohnung, ein geregeltes Leben und eine Arbeit – als Kindergartenhelferin in einem islamischen Kindergarten. Um ihr die beruflichen Chancen nicht zu nehmen und weil nur Milderungsgründe vorlagen, fiel die Strafe so milde aus, führte Gerstberger aus. Damit war die junge Frau ebenso einverstanden wie die Staatsanwaltschaft.
(APA)