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17-jähriger Lehrling vor Gericht

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Feldkirch - Jener 17-jährige Götzner Lehrling, der im Jänner in seiner Werkstätte nach Lackierarbeiten eine Zigarette anzündete und dabei eine Explosion verursachte, musste sich heute am Landesgericht Feldkirch wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst sowie fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Bei dem Brand wurde er selbst leicht verletzt, ein Kollege jedoch erlitt schwere Verbrennungen. Ob das Feuer tatsächlich eine „Feuersbrunst“ im Sinne des Strafgesetzes ist, soll nun ein Gutachten klären. Der Prozess wurde vertagt.

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