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17 Jahre Haft für Anzünden des Freundes

Im Prozess um den versuchten Raubmord an einem 21- jährigen Wiener ist am Montagabend die 18 Jahre alte Haupttäterin einstimmig im Sinn der Anklage schuldig erkannt und zu 17 Jahren Haft verurteilt worden.

Das Strafausmaß lag damit nur drei Jahre unter der gesetzlich möglichen Höchststrafe. Ihre 16 Jahre alte Komplizin wurde mit 6:2 Stimmen schuldig gesprochen und zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Zudem müssen die beiden Mädchen ihrem Opfer, das sie zunächst mit mindestens 15 Messerstichen attackiert und anschließend mit einem Brandbeschleuniger übergossen und angezündet hatten, 20.000 bzw. 10.000 Euro an Schadensgutmachung leisten.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig, die Verteidiger der Angeklagten meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an bzw. baten um Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

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