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17-Jähriger brach 77-Jähriger Becken- und Schambein: Drei Jahre Haft

Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Urteil ist rechtskräftig. ©APA/HANS PUNZ
Am Mittwoch ist ein 17-Jähriger zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im April hatte er eine 77-Jährige niedergestoßen, um ihr die Handtasche zu stehlen.

Ein 17-jähriger Bursch ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht nach einem Raub mit schwerwiegenden Folgen für das Opfer rechtskräftig zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe, davon ein Jahr unbedingt verurteilt worden. Der Jugendliche hatte am 25. April 2019 auf der Laxenburger Straße in Favoriten eine 77 Jahre alte Frau niedergestoßen, um sich in den Besitz ihrer Handtasche zu bringen.

Raub in Wien-Favoriten: 77-Jährige drei Wochen im Spital

Die betagte Frau erlitt bei dem Sturz einen doppelten Beckenbruch und eine Fraktur des Schambeins. Sie musste drei Wochen stationär in einem Spital behandelt werden. In ihrer Handtasche hatten sich 100 Euro Bargeld befunden.

Der Angeklagte war wenige Wochen vor der Tat mit seiner Mutter und seinem Stiefvater nach Wien gekommen, weil sie in ihrer Heimat keine Möglichkeit sahen, zu Geld zu gelangen. In der Bundeshauptstadt kamen sie bei einer Halbschwester unter, die schon länger in Österreich lebt.

17-Jähriger soll Raub mit seinen Eltern durchgeführt haben

Den inkriminierten Raub dürfte der 17-Jährige gemeinsam mit seinen Eltern verübt haben. Der Stiefvater fuhr mit seinem Pkw quer durch Favoriten, laut Anklage hielten die drei Ausschau nach einem geeigneten Opfer. Vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Martina Frank) stellte der 17-Jährige das in Abrede: "Sie haben nicht gewusst, was ich tun werde." Er habe seinen Vater gebeten, kurz anzuhalten, indem er vorgab, er müsse die Notdurft verrichten. Dann habe er die Gelegenheit genutzt und der 77-jährigen Passantin die Handtasche entrissen, um sich neue Schuhe kaufen zu können: "Es tut mir leid."

Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel zeigte sich überzeugt, dass der Angeklagte seine Eltern deckte und der Raub von diesen ausgegangen war. Gegen das mitangeklagte Paar konnte allerdings nicht verhandelt werden. Im Unterschied zu ihrem Sohn waren die beiden nicht in U-Haft genommen worden. Sie setzten sich daraufhin nach Serbien ab. Er könne nicht zur Verhandlung erscheinen, weil seine Frau kein Visum bekommen habe, entschuldigte der Stiefvater bei der Richterin sein Fernbleiben.

(APA/Red)

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