Das bestätigte die Sprecherin des Straflandesgerichts, Christina Salzborn. Verteidiger Wolfgang Blaschitz wird die Anklage nicht beeinspruchen. Der Prozess soll Ende Februar stattfinden.
Anwalt möchte 17-Jährige rasch nach Hause bringen
“Wir wollen das so rasch wie möglich über die Bühne bringen”, meinte der Anwalt am Dienstag. Sein primäres Interesse bestehe darin, dass die Minderjährige möglichst bald in ihre Heimat zurückkehren kann. Er stehe in Kontakt mit Jugendwohlfahrtsträgern in Linköping, einer 140.000 Einwohner zählenden Industrie- und Universitätsstadt in der Provinz Östergötland, sagte Blaschitz.
Die schwedischen Behörden hatten nach der Festnahme des Mädchens kein Auslieferungsbegehren gestellt. Grund: Das, was die Wiener Justiz der Jugendlichen vorwirft, ist nach schwedischem Recht nicht strafbar. In Folge dessen wurde ein Inlandsverfahren eröffnet, und die 17-Jährige, die nicht den geringsten Bezug zu Österreich hat, wird sich nun Ende Februar vor einem Wiener Gericht verantworten müssen.
Anklage: Junge Schwedin wollte sich IS anschließen
Dem Mädchen mit somalischen Wurzeln wird angelastet, sie habe über die sogenannte Balkanroute nach Syrien gelangen wollen, um sich dort der Jihadistenmiliz “Islamischer Staat” (IS) anzuschließen. Auf einen Hinweis der schwedischen Behörden machte die Wiener Polizei allerdings ihre Reisepläne zunichte. Bei der Auswertung ihres Handys soll dem Vernehmen nach Belastungsmaterial in Form von Chat-Protokollen und abgespeichertem Propagandamaterial zutage getreten sein.
Prozess Ende Februar – noch kein Termin fixiert
Mit welcher Verantwortung er in die Hauptverhandlung gehen und ob sich die Angeklagte schuldig bekennen wird, wollte Verteidiger Blaschitz vorerst nicht beantworten. Ein auf ein konkretes Datum fixierter Verhandlungstermin ist noch ausständig. Richter Andreas Hautz, der den Prozess leiten wird, befindet sich derzeit im Urlaub.
(apa/red)