AA

16-Jährige verklagt Republik Österreich

Streitparteien konnten sich auf keinen endgültigen Zahlungsbetrag einigen
Streitparteien konnten sich auf keinen endgültigen Zahlungsbetrag einigen ©APA | VOL.AT
Feldkirch - Klägerin fordert vor Gericht Schadenersatz dafür, dass sie als Fußgängerin auf dem Zebrastreifen von einem Polizeiauto angefahren und verletzt wurde.

Von Seff Dünser (NEUE)

Jetzt auf VOL.AT lesen

Der Großvater der Klägerin rief gestern gleich zu Beginn der Verhandlung, es sei eine Sauerei, dass überhaupt ein Gerichtsverfahren notwendig sei. Der Anwalt der Klägerin unterbrach ihn sofort und machte ihm klar, dass der Zuschauer sich ruhig verhalten müsse. Später ergriff der Opa der 16-Jährigen im Gerichtssaal dennoch noch einmal das Wort und sagte, er verstehe nicht, dass es keine außergerichtliche Einigung gegeben habe. Zumal die Prozesskosten höher seien als die Klagsforderung. Da hätte man sich doch in der Mitte treffen können.

1100 Euro verlangt die Klägerin nach Angaben von Gerichtssprecher Norbert Stütler in dem anhängigen Amtshaftungsprozess am Landesgericht Feldkirch von der beklagten Republik Österreich. 3400 Euro habe die Republik schon vor der Klagseinbringung bezahlt, teilte Stütler gestern auf Anfrage mit.

Angefahren. Unstrittig sei, dass die beklagte Partei die Haftung für die Folgen des Verkehrsunfalls vom 25. April 2016 übernehme, sagte Richter Christoph Kallina am Mittwoch in der ersten Verhandlung. Ein Polizeiauto hatte die damals 13-jährige Fußgängerin auf einem Zebrastreifen einer Gemeinde im Bezirk Bregenz angefahren und verletzt. Er habe die Fußgängerin übersehen, sagte der Polizist, der das Dienstfahrzeug gelenkt hat.

Geklagt wurde auch der Polizist selbst. Aber der Beamte habe in dem Verfahren nichts verloren, sagte der Zivilrichter. Daraufhin zog der Klagsvertreter die Klage gegen den Polizisten zurück. Beklagte Partei ist damit die Republik Öster­reich als Arbeitgeberin des Bundespolizisten.

Privatgutachten

Zwei unfallchirurgische Privatgutachter kamen zur Höhe des angemessenen Schmerzengeldes und Schadenersatzes zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die Streitparteien konnten sich auf keinen endgültigen Zahlungsbetrag einigen. Deshalb wird jetzt in dem Zivilprozess um die restlichen Ansprüche gestritten. Nun wird ein dritter Unfallchirurg ein Gutachten erstellen, dieses Mal im Auftrag des Gerichts.

Diversion

Während das Zivilverfahren mit dem Amtshaftungsprozess noch anhängig ist, wurde das Strafverfahren längst erledigt. Die Staatsanwaltschaft habe das wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung geführte Strafverfahren mit einer Diversion eingestellt, berichtete gestern auf Anfrage Behördensprecher Heinz Rusch. Der beschuldigte Polizist habe eine Geldbuße bezahlt. Zur Höhe der Geldbuße machte Staatsanwalt Rusch jedoch keine Angaben. (NEUE)

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • 16-Jährige verklagt Republik Österreich