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15 Monate Haft wegen Kinderpornografie

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig ©Unsplash (Symbolbild)
Arbeitsloser muss ins Gefängnis. Einschlägig vorbestrafter 37-Jähriger hat Bilder mit Kinderpornografie aus dem Internet heruntergeladen und Bekannten fünf Fotos geschickt.

Von Seff Dünser (NEUE)

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Wegen Besitzes und Weitergabe von Bildern mit Kinderpornografie wurde der mit sieben Vorstrafen belastete Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen sechs Monate Haft aus dem Strafrest einer einschlägigen Vorstrafe. Damit beträgt die Gesamtstrafe 15 Monate Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und die Staatsanwältin nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Schuldspruch erfolgte wegen der Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Haft gewesen.

Der geständige 37-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch hat im Vorjahr Fotos von Pornografie mit Kindern und Jugendlichen aus dem Internet heruntergeladen und auf seinem Computer gespeichert. Fünf dieser Bilder hat er an zwei Bekannte weiterverschickt.

Im Mai 2018 wurde der geschiedene Arbeitslose am Landesgericht wegen des Vergehens der Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen schuldig gesprochen. Demnach hat der Mann im April 2017 vergeblich versucht, ein zehnjähriges Mädchen in seine Wohnung zu locken. Nach eigenen Angaben hatte der Erwachsene die Absicht, das Kind sexuell zu missbrauchen. Er hat dem Kind einen Zettel gegeben. Auf das Papier hatte er geschrieben, das Mädchen solle in einer Viertelstunde zu ihm in seine Wohnung kommen. Sie dürfe aber niemandem davon erzählen. Daran hat sich das Kind zum Glück nicht gehalten.

Rascher Rückfall

Wegen des versuchten Missbrauchs wurde über den Angeklagten im Vorjahr eine teilbedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten verhängt, davon drei Monate unbedingt. Drei Monate hat er verbüßt. Die offenen sechs Monate wurden in der gestrigen Verhandlung widerrufen. Wegen der einschlägigen Vorstrafe und des raschen Rückfalls innerhalb der Probezeit führe an einer unbedingten, zu verbüßenden Haftstrafe kein Weg vorbei, sagte Richter Martin Mitteregger am Montag in seiner Urteilsverkündung.

Professionelle Hilfe

Der Strafrichter sprach von einer menschlichen Tragödie für den Angeklagten und die Opfer. Der Beschuldigte sagte vor der Polizei, er fühle sich von Kindern und Jugendlichen sexuell angezogen. Die Seelen der für Pornografie Missbrauchten seien schwer beschädigt, merkte der Richter an. Er hoffe, dass der Angeklagte im Gefängnis therapeutische Hilfe in Anspruch nehme und lerne, mit seiner sexuellen Neigung auf straffreie Art und Weise umzugehen.

(Quelle: Neue)

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